Artikel 280e
Aufschlag für die Kategorie „Warenpositionsrisiko“
Für die Zwecke von Artikel 278 berechnen die Institute den Aufschlag für die Kategorie „Warenpositionsrisiko“ eines bestimmten Netting-Satzes wie folgt:
dabei gilt:
AddOnCom |
= |
der Aufschlag für die Kategorie „Warenpositionsrisiko“; |
j |
= |
Index, der die gemäß Artikel 277a Absatz 1 Buchstabe e und Artikel 277a Absatz 2 für den Netting-Satz geschaffenen Warenpositionsrisiko-Hedging-Sätze bezeichnet; und |
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= |
der Aufschlag für den Hedging-Satz „j“ der Kategorie „Warenpositionsrisiko“, berechnet gemäß Absatz 4. |
Die Institute berechnen den Aufschlag für die Kategorie „Warenpositionsrisiko“ für den Hedging-Satz „j“ wie folgt:
dabei gilt:
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= |
der Aufschlag für die Kategorie „Warenpositionsrisiko“ für den Hedging-Satz „j“; |
єj |
= |
der Aufsichtsfaktor-Koeffizient des Hedging-Satzes „j“, ermittelt gemäß Artikel 280; |
ρCom |
= |
der Korrelationsfaktor der Kategorie „Warenpositionsrisiko“ mit einem Wert von 40 %; |
k |
= |
der Index der gemäß Absatz 2 festgelegten Warenreferenztypen des Netting-Satzes; und |
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= |
der Aufschlag für den Warenreferenztyp „k“, berechnet gemäß Absatz 5. |
Die Institute berechnen den Aufschlag für den Warenreferenztyp „k“ wie folgt:
dabei gilt:
AddOnTypekj |
= |
der Aufschlag für den Warenreferenztyp „k“; |
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= |
der Aufsichtsfaktor für den Warenreferenztyp „k“; wenn der Warenreferenztyp „k“ Geschäften entspricht, die dem Hedging-Satz nach Artikel 277a Absatz 1 Buchstabe e zugeordnet sind, ausgenommen Geschäfte in Bezug auf Elektrizität, so gilt |
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= |
der effektive Nominalwert des Warenreferenztyps „k“, berechnet wie folgt:
dabei gilt:
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