Artikel 278
Potenzieller künftiger Risikopositionswert
Die Institute berechnen den potenziellen künftigen Risikopositionswert eines Netting-Satzes wie folgt:
dabei gilt:
PFE |
= |
der potenzielle künftige Risikopositionswert; |
a |
= |
der Index, der die in die Berechnung des potenziellen künftigen Risikopositionswerts des Netting-Satzes einbezogenen Risikokategorien bezeichnet; |
AddOn(a) |
= |
der Aufschlag für die Risikokategorie ’a’, jeweils berechnet nach den Artikeln 280a bis 280f; und |
Multiplikator |
= |
der Multiplikationsfaktor, berechnet nach der Formel gemäß Absatz 3. |
Für die Zwecke dieser Berechnung berücksichtigen die Institute bei der Berechnung des potenziellen künftigen Risikopositionswerts eines Netting-Satzes den Aufschlag für eine bestimmte Risikokategorie, wenn zumindest ein Geschäft des Netting-Satzes dieser Risikokategorie zugeordnet wurde.
Für die Zwecke von Absatz 1 wird der Multiplikator wie folgt berechnet:
Multiplikator = |
|
1 if z ≥ 0 |
|
if
|
dabei gilt:
z = |
|
CMV – NICA für Netting-Sätze nach Artikel 275 Absatz 1 |
|
CMV – VM – NICA für Netting-Sätze nach Artikel 275 Absatz 2 |
|||
CMVi – NICAi für Netting-Sätze nach Artikel 275 Absatz 3 |
NICAi |
= |
der unabhängige Netto-Sicherheitenbetrag, der nur für im Netting-Satz ’i’ enthaltene Geschäfte berechnet wird. NICAi wird nach Maßgabe der Nachschussvereinbarung auf Ebene der Geschäfte oder auf Ebene des Netting-Satzes berechnet. |