Aktualisiert 19/05/2024
In Kraft

Fassung vom: 09/01/2024
Änderungen (1)
Es gibt aktuell keinen Level 2 Rechtsakt, der auf Artikel 278 beruht oder ihn konkretisiert.
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Artikel 278 - Potenzieller künftiger Risikopositionswert

Artikel 278

Potenzieller künftiger Risikopositionswert

(1)  

Die Institute berechnen den potenziellen künftigen Risikopositionswert eines Netting-Satzes wie folgt:

image

dabei gilt:

PFE

=

der potenzielle künftige Risikopositionswert;

a

=

der Index, der die in die Berechnung des potenziellen künftigen Risikopositionswerts des Netting-Satzes einbezogenen Risikokategorien bezeichnet;

AddOn(a)

=

der Aufschlag für die Risikokategorie ’a’, jeweils berechnet nach den Artikeln 280a bis 280f; und

Multiplikator

=

der Multiplikationsfaktor, berechnet nach der Formel gemäß Absatz 3.

Für die Zwecke dieser Berechnung berücksichtigen die Institute bei der Berechnung des potenziellen künftigen Risikopositionswerts eines Netting-Satzes den Aufschlag für eine bestimmte Risikokategorie, wenn zumindest ein Geschäft des Netting-Satzes dieser Risikokategorie zugeordnet wurde.

(2)  
Der potenzielle künftige Risikopositionswert von mehreren Netting-Sätzen, die einer Nachschussvereinbarung unterliegen, im Sinne von Artikel 275 Absatz 3 errechnet sich als Summe der potenziellen künftigen Risikopositionswerte aller einzelnen Netting-Sätze, als wären diese nicht Gegenstand irgendeiner Nachschussvereinbarung.
(3)  

Für die Zwecke von Absatz 1 wird der Multiplikator wie folgt berechnet:



Multiplikator =

left accolade

1 if z ≥ 0

image

if

image

dabei gilt:

Floorm = 5 %;
y = 2 · (1 – Floorm) · ΣaAddOn(a)



z =

left accolade

CMVNICA für Netting-Sätze nach Artikel 275 Absatz 1

CMV – VM – NICA für Netting-Sätze nach Artikel 275 Absatz 2

CMViNICAi für Netting-Sätze nach Artikel 275 Absatz 3

NICAi

=

der unabhängige Netto-Sicherheitenbetrag, der nur für im Netting-Satz ’i’ enthaltene Geschäfte berechnet wird. NICAi wird nach Maßgabe der Nachschussvereinbarung auf Ebene der Geschäfte oder auf Ebene des Netting-Satzes berechnet.