Artikel 280f
Aufschlag für die Kategorie „sonstige Risiken“
Für die Zwecke von Artikel 278 berechnen die Institute den Aufschlag für die Kategorie „sonstige Risiken“ eines bestimmten Netting-Satzes wie folgt:
dabei gilt:
AddOnOther |
= |
der Aufschlag für die Kategorie „sonstige Risiken“; |
j |
= |
der Index, der die gemäß Artikel 277a Absatz 1 Buchstabe f und Artikel 277a Absatz 2 für den Netting-Satz geschaffenen Hedging-Sätze für die Kategorie „sonstige Risiken“ bezeichnet; und |
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= |
der Aufschlag für die Kategorie „sonstige Risiken“ für den Hedging-Satz „j“, berechnet gemäß Absatz 2. |
Die Institute berechnen den Aufschlag für die Kategorie „sonstige Risiken“ für den Hedging-Satz „j“ wie folgt:
dabei gilt:
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= |
der Aufschlag für die Kategorie „sonstige Risiken“ für den Hedging-Satz „j“; |
єj |
= |
der Aufsichtsfaktor-Koeffizient des Hedging-Satzes „j“, ermittelt gemäß Artikel 280; und |
SFOther |
= |
der Aufsichtsfaktor für die Kategorie „sonstige Risiken“ mit einem Wert von 8 %; |
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= |
der effektive Nominalwert des Hedging-Satzes „j“, berechnet wie folgt:
dabei gilt:
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