Aktualisiert 21/01/2025
In Kraft

Fassung vom: 09/07/2024
Änderungen
Es gibt aktuell keinen Level 2 Rechtsakt, der auf Artikel 61 beruht oder ihn konkretisiert.
Suche im Rechtsakt

Artikel 61 - Verordnung 575/2013 (CRR)

Artikel 61

Zusätzliches Kernkapital

Das zusätzliche Kernkapital eines Instituts besteht aus den Posten des zusätzlichen Kernkapitals nach Abzug der in Artikel 56 genannten Posten und nach Anwendung des Artikels 79.