Aktualisiert 09/03/2025
In Kraft

Fassung vom: 01/01/2025
Änderungen
Es gibt aktuell keinen Level 2 Rechtsakt, der auf Artikel 3 beruht oder ihn konkretisiert.
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Artikel 3 - Verordnung 575/2013 (CRR)

Artikel 3

Anwendung strengerer Anforderungen durch Institute

Diese Verordnung hindert Institute nicht daran, mehr Eigenmittel und Eigenmittelkomponenten zu halten als in dieser Verordnung gefordert oder strengere als die in dieser Verordnung festgelegten Maßnahmen anzuwenden.