TEIL 1 - ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN (Artikel 1-24)TITEL I - GEGENSTAND, ANWENDUNGSBEREICH UND BEGRIFFSBESTIMMUNGEN (Artikel 1-5a)TITEL II - ANWENDUNGSEBENEN (Artikel 6-24)KAPITEL 1 - Erfüllung der Anforderungen auf Einzelbasis (Artikel 6-10)KAPITEL 2 - Aufsichtliche Konsolidierung (Artikel 10a-24)Abschnitt 1 - Anwendung der Anforderungen auf konsolidierter Basis (Artikel 10a-17)Artikel 10a - Anwendung der Aufsichtsanforderungen auf konsolidierter Basis, wenn Wertpapierfirmen Mutterunternehmen sindArtikel 11 - Allgemeine Behandlung Q&AArtikel 12 - Finanzholdinggesellschaft oder gemischte Finanzholdinggesellschaft mit sowohl einem Kreditinstitut als auch einer Wertpapierfirma als Tochterunternehmen [aufgehoben] Artikel 12a - Konsolidierte Berechnung für G-SRI mit mehreren Abwicklungseinheiten Q&AArtikel 13 - Anwendung der Offenlegungspflichten auf konsolidierter Basis Q&AArtikel 14 - Anwendung der Anforderungen nach Artikel 5 der Verordnung (EU) 2017/2402 auf konsolidierter Basis Q&AArtikel 15 - Ausnahme von der Anwendung der Eigenmittelanforderungen auf konsolidierter Basis für Wertpapierfirmengruppen [aufgehoben] Artikel 16 - Ausnahme von der Anwendung der Anforderungen hinsichtlich der Verschuldungsquote auf konsolidierter Basis auf Wertpapierfirmengruppen [aufgehoben] Artikel 17 - Beaufsichtigung von Wertpapierfirmen mit einer Befreiung von den Eigenmittelanforderungen auf konsolidierter Basis [aufgehoben]Abschnitt 2 - Methoden der aufsichtlichen Konsolidierung (Artikel 18)Abschnitt 3 - Aufsichtlicher Konsolidierungskreis (Artikel 19-24)
TITEL II - ANWENDUNGSEBENEN (Artikel 6-24)KAPITEL 1 - Erfüllung der Anforderungen auf Einzelbasis (Artikel 6-10)KAPITEL 2 - Aufsichtliche Konsolidierung (Artikel 10a-24)Abschnitt 1 - Anwendung der Anforderungen auf konsolidierter Basis (Artikel 10a-17)Artikel 10a - Anwendung der Aufsichtsanforderungen auf konsolidierter Basis, wenn Wertpapierfirmen Mutterunternehmen sindArtikel 11 - Allgemeine Behandlung Q&AArtikel 12 - Finanzholdinggesellschaft oder gemischte Finanzholdinggesellschaft mit sowohl einem Kreditinstitut als auch einer Wertpapierfirma als Tochterunternehmen [aufgehoben] Artikel 12a - Konsolidierte Berechnung für G-SRI mit mehreren Abwicklungseinheiten Q&AArtikel 13 - Anwendung der Offenlegungspflichten auf konsolidierter Basis Q&AArtikel 14 - Anwendung der Anforderungen nach Artikel 5 der Verordnung (EU) 2017/2402 auf konsolidierter Basis Q&AArtikel 15 - Ausnahme von der Anwendung der Eigenmittelanforderungen auf konsolidierter Basis für Wertpapierfirmengruppen [aufgehoben] Artikel 16 - Ausnahme von der Anwendung der Anforderungen hinsichtlich der Verschuldungsquote auf konsolidierter Basis auf Wertpapierfirmengruppen [aufgehoben] Artikel 17 - Beaufsichtigung von Wertpapierfirmen mit einer Befreiung von den Eigenmittelanforderungen auf konsolidierter Basis [aufgehoben]Abschnitt 2 - Methoden der aufsichtlichen Konsolidierung (Artikel 18)Abschnitt 3 - Aufsichtlicher Konsolidierungskreis (Artikel 19-24)
KAPITEL 2 - Aufsichtliche Konsolidierung (Artikel 10a-24)Abschnitt 1 - Anwendung der Anforderungen auf konsolidierter Basis (Artikel 10a-17)Artikel 10a - Anwendung der Aufsichtsanforderungen auf konsolidierter Basis, wenn Wertpapierfirmen Mutterunternehmen sindArtikel 11 - Allgemeine Behandlung Q&AArtikel 12 - Finanzholdinggesellschaft oder gemischte Finanzholdinggesellschaft mit sowohl einem Kreditinstitut als auch einer Wertpapierfirma als Tochterunternehmen [aufgehoben] Artikel 12a - Konsolidierte Berechnung für G-SRI mit mehreren Abwicklungseinheiten Q&AArtikel 13 - Anwendung der Offenlegungspflichten auf konsolidierter Basis Q&AArtikel 14 - Anwendung der Anforderungen nach Artikel 5 der Verordnung (EU) 2017/2402 auf konsolidierter Basis Q&AArtikel 15 - Ausnahme von der Anwendung der Eigenmittelanforderungen auf konsolidierter Basis für Wertpapierfirmengruppen [aufgehoben] Artikel 16 - Ausnahme von der Anwendung der Anforderungen hinsichtlich der Verschuldungsquote auf konsolidierter Basis auf Wertpapierfirmengruppen [aufgehoben] Artikel 17 - Beaufsichtigung von Wertpapierfirmen mit einer Befreiung von den Eigenmittelanforderungen auf konsolidierter Basis [aufgehoben]Abschnitt 2 - Methoden der aufsichtlichen Konsolidierung (Artikel 18)Abschnitt 3 - Aufsichtlicher Konsolidierungskreis (Artikel 19-24)
Abschnitt 1 - Anwendung der Anforderungen auf konsolidierter Basis (Artikel 10a-17)Artikel 10a - Anwendung der Aufsichtsanforderungen auf konsolidierter Basis, wenn Wertpapierfirmen Mutterunternehmen sindArtikel 11 - Allgemeine Behandlung Q&AArtikel 12 - Finanzholdinggesellschaft oder gemischte Finanzholdinggesellschaft mit sowohl einem Kreditinstitut als auch einer Wertpapierfirma als Tochterunternehmen [aufgehoben] Artikel 12a - Konsolidierte Berechnung für G-SRI mit mehreren Abwicklungseinheiten Q&AArtikel 13 - Anwendung der Offenlegungspflichten auf konsolidierter Basis Q&AArtikel 14 - Anwendung der Anforderungen nach Artikel 5 der Verordnung (EU) 2017/2402 auf konsolidierter Basis Q&AArtikel 15 - Ausnahme von der Anwendung der Eigenmittelanforderungen auf konsolidierter Basis für Wertpapierfirmengruppen [aufgehoben] Artikel 16 - Ausnahme von der Anwendung der Anforderungen hinsichtlich der Verschuldungsquote auf konsolidierter Basis auf Wertpapierfirmengruppen [aufgehoben] Artikel 17 - Beaufsichtigung von Wertpapierfirmen mit einer Befreiung von den Eigenmittelanforderungen auf konsolidierter Basis [aufgehoben]