Artikel 325ax
Risikogewichte für Vega- und Krümmungsrisiken
(1)
Die Unterklassen für Vega-Risikofaktoren entsprechen den Unterklassen, die gemäß Abschnitt 3 Unterabschnitt 1 für Delta-Risikofaktoren festgelegt wurden.
(2)
Die risikogewichteten Positionsbeträge für Sensitivitäten gegenüber Vega-Risikofaktoren werden gemäß der Risikoklasse der Risikofaktoren wie folgt zugewiesen:
Tabelle 1
Risikogewichtete Positionsbeträge |
|
Allgemeines Zinsrisiko |
100 % |
CSR bei Nicht-Verbriefungen |
100 % |
CSR bei Verbriefungen (ACTP) |
100 % |
CSR bei Verbriefungen (Nicht-ACTP) |
100 % |
Aktienkurs (hohe Marktkapitalisierung und Indizes) |
77,78 % |
Aktienkurs (geringe Marktkapitalisierung und sonstige Sektoren) |
100 % |
Warenposition |
100 % |
Fremdwährung |
100 % |
(4)
Im Hinblick auf das Krümmungsrisiko werden — vorbehaltlich anderer Vorgaben in diesem Kapitel — die im Zusammenhang mit dem Delta-Faktor-Risiko gemäß Unterabschnitt 1 verwendeten Unterklassen angewandt.
(5)
Im Hinblick auf Krümmungsrisikofaktoren des Fremdwährungsrisikos und des Aktienkursrisikos werden die Risikogewichte des Krümmungsrisikos als relative Verschiebungen entsprechend den Risikogewichten des Delta-Faktor-Risikos gemäß Unterabschnitt 1 angewandt.
(6)
Im Hinblick auf Krümmungsrisikofaktoren des allgemeinen Zinsrisikos, Kreditspreadrisikos und Warenpositionsrisikos wird das Risikogewicht des Krümmungsrisikos als parallele Verschiebung aller Scheitelpunkte jeder Kurve auf der Grundlage des höchsten in Unterabschnitt 1 für die jeweilige Unterklasse genannten Delta-Risikogewichts angewandt.