Aktualisiert 21/11/2024
In Kraft

Fassung vom: 09/07/2024
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Artikel 325ax - Risikogewichte für Vega- und Krümmungsrisiken

Achtung! Dieser Artikel wird am 01/01/2025 geändert. Bitte konsultieren Sie die Verordnung 2024/1623, um die Änderungen einzusehen, die an dem nachstehenden Artikel vorgenommen werden.

Artikel 325ax

Risikogewichte für Vega- und Krümmungsrisiken

(1)  
Für Vega-Risikofaktoren gelten die Delta-Unterklassen nach Unterabschnitt 1.
(2)  
Das Risikogewicht für einen bestimmten Vega-Risikofaktor k wird als Anteil am aktuellen Wert dieses Risikofaktors k bestimmt, der die implizite Volatilität des Basiswerts gemäß Abschnitt 3 angibt.
(3)  

Der in Absatz 2 genannte Anteil ist abhängig von der angenommenen Liquidität des jeweiligen Risikofaktortyps gemäß folgender Formel:

image

dabei gilt:

RWk = das Risikogewicht für einen bestimmten Vega-Risikofaktor k;
RWσ wird auf 55 % festgesetzt; und
LHrisk class entspricht dem regulierungsrechtlichen Liquiditätshorizont, der bei der Bestimmung jedes Vega-Risikofaktors k vorgegeben wird. LHrisk class wird gemäß folgender Tabelle bestimmt:



Tabelle 11

Risikoklasse

LHRisikoklasse

Risikogewichte

Allgemeines Zinsrisiko

60

100 %

Kreditspreadrisiko bei Nicht-Verbriefungspositionen

120

100 %

Kreditspreadrisiko bei in das alternative Korrelationshandelsportfolio einbezogenen Verbriefungspositionen

120

100 %

Kreditspreadrisiko bei nicht in das alternative Korrelationshandelsportfolio einbezogenen Verbriefungspositionen

120

100 %

Aktienkurs (hohe Marktkapitalisierung und Indizes)

20

77,78 %

Aktienkurs (geringe Marktkapitalisierung und sonstige Sektoren)

60

100 %

Waren

120

100 %

Fremdwährung

40

100 %

(4)  
Im Hinblick auf das Krümmungsrisiko werden — vorbehaltlich anderer Vorgaben in diesem Kapitel — die im Zusammenhang mit dem Delta-Faktor-Risiko gemäß Unterabschnitt 1 verwendeten Unterklassen angewandt.
(5)  
Im Hinblick auf Krümmungsrisikofaktoren des Fremdwährungsrisikos und des Aktienkursrisikos werden die Risikogewichte des Krümmungsrisikos als relative Verschiebungen entsprechend den Risikogewichten des Delta-Faktor-Risikos gemäß Unterabschnitt 1 angewandt.
(6)  
Im Hinblick auf Krümmungsrisikofaktoren des allgemeinen Zinsrisikos, Kreditspreadrisikos und Warenpositionsrisikos werden die Risikogewichte des Krümmungsrisikos als parallele Verschiebungen aller Scheitelpunkte jeder Kurve auf der Grundlage des höchsten, in Unterabschnitt 1 für die jeweilige Risikoklasse genannten Delta-Risikogewichts angewandt.