Artikel 389
Begriffsbestimmung
Im Sinne dieses Teils sind „Risikopositionen“ alle Aktiva und außerbilanziellen Posten im Sinne von Teil 3 Titel II Kapitel 2 ohne Anwendung der Risikogewichte und -grade.
Artikel 389
Begriffsbestimmung
Im Sinne dieses Teils sind „Risikopositionen“ alle Aktiva und außerbilanziellen Posten im Sinne von Teil 3 Titel II Kapitel 2 ohne Anwendung der Risikogewichte und -grade.