Artikel 331
Zinsrisiko von Derivaten
Institute, die keine Modelle gemäß Absatz 1 verwenden, können stattdessen alle Positionen in abgeleiteten Instrumenten gemäß Artikel 328 bis 330 vollständig gegeneinander aufrechnen, wenn sie zumindest folgende Bedingungen erfüllen:
Die Positionen haben denselben Wert und lauten auf dieselbe Währung.
Die Referenzzinssätze (bei Positionen in zinsvariablen Instrumenten) oder Coupons (bei Positionen in festverzinslichen Instrumenten) decken sich weitgehend.
Die nächsten Zinsfestsetzungstermine oder — bei Positionen mit festem Coupon — die Restlaufzeiten entsprechen einander innerhalb folgender Grenzen:
bei Fristen von weniger als einem Monat: gleicher Tag;
bei Fristen zwischen einem Monat und einem Jahr: sieben Tage;
bei mehr als einem Jahr: 30 Tage.