Artikel 325bb
Risikomaß Expected Shortfall
Die Institute berechnen den in Artikel 325ba Absatz 1 Buchstabe a genannten Expected Shortfall für jeden Tag t und jedes Portfolio von Handelsbuchpositionen und Positionen im Anlagebuch, die einem Fremdwährungs- oder Warenpositionsrisiko unterliegen, wie folgt:
dabei gilt:
ESt |
= |
der Expected Shortfall; |
i |
= |
der Index der Risikofaktorgruppe gemäß den fünf in der ersten Spalte von Tabelle 2 in Artikel 325bd angeführten Risikofaktorgruppen; |
UESt |
= |
der undiversifizierte Expected Shortfall gemäß folgender Berechnung:
|
|
= |
der undiversifizierte Expected Shortfall für die Risikofaktorgruppe i gemäß folgender Berechnung:
|
|
= |
der partielle Expected Shortfall für die Risikofaktorgruppe i, der für alle Positionen des Portfolios gemäß Artikel 325bc Absatz 2 berechnet wird; |
|
= |
der partielle Expected Shortfall für die Risikofaktorgruppe i, der für alle Positionen des Portfolios gemäß Artikel 325bc Absatz 3 berechnet wird; und |
|
= |
der partielle Expected Shortfall für die Risikofaktorgruppe i, der für alle Positionen des Portfolios gemäß Artikel 325bc Absatz 4 berechnet wird. |
und der partiellen Expected Shortfalls
,
und
für alle Risikofaktorgruppen i von täglich zu wöchentlich verringern, sofern die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sind:
nicht unterschätzt wird;
,
,
und
von wöchentlich zu täglich zu erhöhen, wenn dies von der zuständigen Behörde verlangt wird.