Artikel 267
Maximales Risikogewicht für vorrangige Verbriefungspositionen: Transparenzansatz
Bei gemischten Pools wird das maximale Risikogewicht wie folgt berechnet:
wendet das Institut den SEC-IRBA an, wird dem unter den Standardansatz fallenden und dem unter den IRB-Ansatz fallenden Teil des zugrunde liegenden Pools das dem jeweiligen Ansatz entsprechende Risikogewicht zugeordnet;
wendet das Institut den SEC-SA oder den SEC-ERBA an, ist das maximale Risikogewicht für vorrangige Verbriefungspositionen gleich dem durchschnittsgewichteten Risikogewicht, das den zugrunde liegenden Risikopositionen beim Standardansatz zugeordnet wird.
Für die Zwecke dieses Artikels umfasst das Risikogewicht, das gemäß Kapitel 3 beim IRB-Ansatz zuzuordnen wäre, das Verhältnis
der erwarteten Verluste multipliziert mit dem Faktor 12,5 zu
dem Risikopositionswert der zugrunde liegenden Risikopositionen.