Aktualisiert 22/11/2024
In Kraft

Fassung vom: 09/07/2024
Änderungen (1)
Es gibt aktuell keinen Level 2 Rechtsakt, der auf Artikel 262 beruht oder ihn konkretisiert.
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Artikel 262 - Behandlung von STS-Verbriefungen beim SEC-SA

Artikel 262

Behandlung von STS-Verbriefungen beim SEC-SA

Beim SEC-SA wird das Risikogewicht für eine Position in einer STS-Verbriefung gemäß Artikel 261 berechnet, wobei allerdings folgende Änderungen vorzunehmen sind:

Risikogewichtsuntergrenze für vorrangige Verbriefungspositionen = 10 %
p = 0,5