Aktualisiert 21/12/2024
In Kraft

Fassung vom: 09/07/2024
Änderungen (1)
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Artikel 186 - Eigenmittelanforderung und Risikoquantifizierung

Achtung! Dieser Artikel wird am 01/01/2025 geändert. Bitte konsultieren Sie die Verordnung 2024/1623, um die Änderungen einzusehen, die an dem nachstehenden Artikel vorgenommen werden.

Artikel 186

Eigenmittelanforderung und Risikoquantifizierung

Bei der Berechnung der Eigenmittelanforderungen halten Institute die folgenden Standards ein:

a) 

Die Schätzung des Verlustpotenzials hält ungünstigen Marktbewegungen, die für das langfristige Risikoprofil der Beteiligungen des Instituts an bestimmten Unternehmen relevant sind, stand. Die zur Herleitung der Ertragsausschüttung verwendeten Daten reichen soweit wie möglich in die Vergangenheit zurück und spiegeln das Risikoprofil der Beteiligungen des Instituts an bestimmten Unternehmen aussagekräftig wider. Die verwendeten Daten reichen aus, um konservative, statistisch verlässliche und robuste Verlustschätzungen zu liefern, die nicht auf rein subjektiven oder wertenden Überlegungen basieren. Der unterstellte Schock führt zu einer konservativen Schätzung der potenziellen Verluste innerhalb eines relevanten langfristigen Markt- oder Konjunkturzyklus. Um realistische und konservative Modellergebnisse zu erzielen, kombiniert das Institut die empirische Analyse der verfügbaren Daten mit Anpassungen, die sich auf unterschiedliche Faktoren stützen. Beim Aufbau von Value-at-Risk-(VaR-)Modellen zur Schätzung potentieller Quartalsverluste können die Institute Quartalsdaten verwenden oder Daten mit kürzerem Zeithorizont mit einer analytisch angemessenen, durch empirische Daten gestützten Methode auf der Basis wohl durchdachter und dokumentierter Überlegungen und Analysen in Quartalsdaten umwandeln. Dabei ist konservativ und im Zeitverlauf konsistent zu verfahren. Sind relevante Daten nur eingeschränkt verfügbar, sieht das Institut angemessene Sicherheitsspannen vor;

b) 

die verwendeten Modelle bilden alle wesentlichen, mit den Eigenkapitalrenditen verbundenen Risiken adäquat ab, einschließlich des allgemeinen Marktrisikos und der speziellen Risiken des Beteiligungsportfolios des Instituts. Die internen Modelle erklären die historischen Preisschwankungen in angemessener Weise, stellen sowohl die Größenordnung als auch Veränderungen bei der Zusammensetzung potentieller Konzentrationen dar und halten widrigen Rahmenbedingungen am Markt stand. Die Risiken, die in den für die Schätzung verwendeten Daten enthalten sind, entsprechen in hohem Maße den mit den Beteiligungspositionen des Instituts verbundenen Risiken oder sind zumindest mit diesen vergleichbar;

c) 

das interne Modell ist dem Risikoprofil und der Komplexität des Beteiligungsportfolios des Instituts angemessen. Hält ein Institut wesentliche Beteiligungen, deren Wertentwicklung naturgemäß alles andere als linear verläuft, sind die internen Modelle so ausgelegt, dass sie die mit solchen Instrumenten verbundenen Risiken angemessen erfassen;

d) 

die Zuordnung einzelner Positionen zu Näherungswerten, Marktindizes und Risikofaktoren ist plausibel, einleuchtend und konzeptionell solide;

e) 

die Institute weisen durch empirische Analysen nach, dass die Risikofaktoren angemessen sind und insbesondere das allgemeine wie das besondere Risiko abdecken können;

f) 

für die Schätzungen der Renditevolatilität von Beteiligungspositionen werden relevante und verfügbare Daten, Informationen und Methoden herangezogen. Verwendet werden interne Daten, die von unabhängiger Seite geprüft wurden, oder Daten aus externen Quellen (einschließlich zusammengefasster Daten);

g) 

es ist ein rigoroses und umfassendes Stresstest-Programm vorhanden.