Aktualisiert 24/04/2025
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
Änderungen (3)
Es gibt aktuell keinen Level 2 Rechtsakt, der auf Artikel 514 beruht oder ihn konkretisiert.
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Artikel 514 - Verordnung 575/2013 (CRR)

Artikel 514

Gegenparteiausfallrisiko und Ursprungsrisikomethode

Die Kommission überprüft bis zum 31. Dezember 2016 die Anwendung des Artikels 275, erstellt einen Bericht über dessen Anwendung und legt diesen, gegebenenfalls zusammen mit einem Gesetzgebungsvorschlag, dem Europäischen Parlament und dem Rat vor.