Artikel 167
Beteiligungspositionen
(1) Der Risikopositionswert von Beteiligungspositionen ist der nach spezifischen Kreditrisikoanpassungen verbleibende Buchwert.
(2) Der Forderungswert außerbilanzieller Beteiligungspositionen ist der Nominalwert abzüglich spezifischer Kreditrisikoanpassungen für die betreffende Risikoposition.