Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
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Artikel 310 - Verordnung 575/2013 (CRR)

Artikel 310

Alternative Berechnung der Eigenmittelanforderung für Risikopositionen gegenüber einer qualifizierten ZGP

Ein Institut berechnet die Eigenmittelanforderung (Ki) zur Unterlegung des aus eigenen Handelsrisikopositionen und Handelsrisikopostionen seiner Kunden (TEi) sowie vorfinanzierten Beiträgen (DFi) zum Ausfallfonds einer qualifizierten ZGP resultierenden Risikos nach folgender Formel:

Formula