Artikel 310
Alternative Berechnung der Eigenmittelanforderung für Risikopositionen gegenüber einer qualifizierten ZGP
Ein Institut berechnet die Eigenmittelanforderung (Ki) zur Unterlegung des aus eigenen Handelsrisikopositionen und Handelsrisikopostionen seiner Kunden (TEi) sowie vorfinanzierten Beiträgen (DFi) zum Ausfallfonds einer qualifizierten ZGP resultierenden Risikos nach folgender Formel: