Aktualisiert 16/12/2025
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
Änderungen (1)
Es gibt aktuell keinen Level 2 Rechtsakt, der auf Artikel 307 beruht oder ihn konkretisiert.
Suche im Rechtsakt

Artikel 307 - Verordnung 575/2013 (CRR)

Artikel 307

Ein Institut, das als Clearingmitglied auftritt, behandelt die aus seinen Beiträgen zum Ausfallfonds einer ZGP resultierenden Risikopositionen wie folgt:

a)

Es berechnet die Eigenmittelanforderung zur Unterlegung seiner vorfinanzierten Beiträge zum Ausfallfonds einer qualifizierten ZGP gemäß dem Ansatz nach Artikel 308;

b)

Es berechnet die Eigenmittelanforderung zur Unterlegung seiner vorfinanzierten Beiträge zum Ausfallfonds einer nicht qualifizierten ZGP gemäß dem Ansatz nach Artikel 309.