Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
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Artikel 504 - Verordnung 575/2013 (CRR)

Artikel 504

Von staatlichen Stellen im Notfall gezeichnete Kapitalinstrumente

Die Kommission erstattet bis zum 31. Dezember 2016 nach Konsultation der EBA dem Europäischen Parlament und dem Rat Bericht, ob die Behandlung nach Artikel 31 geändert werden oder wegfallen muss, und legt entsprechende Vorschläge vor.