Artikel 455
Verwendung interner Modelle für das Marktrisiko
Institute, die ihre Eigenmittelanforderungen nach Artikel 363 berechnen, legen folgende Informationen offen:
a) |
für jedes Teilportfolio:
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b) |
den Umfang der Genehmigung der zuständigen Behörde, |
c) |
eine Beschreibung des Ausmaßes, in dem die Anforderungen der Artikel 104 und 105 eingehalten werden und der dazu verwendeten Methoden, |
d) |
den höchsten, den niedrigsten und den Mittelwert aus:
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e) |
die Bestandteile der Eigenmittelanforderung nach Artikel 364, |
f) |
den gewichteten durchschnittlichen Liquiditätshorizont für jedes von den internen Modellen für das zusätzliche Ausfall- und Migrationsrisiko und für Korrelationshandelsaktivitäten abgedeckte Teilportfolio, |
(g) |
einen Vergleich zwischen den täglichen Werten des Risikopotenzials auf Basis einer eintägigen Haltedauer und den eintägigen Änderungen des Portfoliowerts am Ende des nachfolgenden Geschäftstages, einschließlich einer Analyse aller wesentlichen Überschreitungen im Laufe des Berichtszeitraums. |