Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
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Artikel 454 - Verordnung 575/2013 (CRR)

Artikel 454

Verwendung fortgeschrittener Messansätze für operationelle Risiken

Institute, die die fortgeschrittenen Messansätze gemäß den Artikeln 321 bis 324 zur Berechnung ihrer Eigenmittelanforderungen für das operationelle Risiko verwenden, legen eine Beschreibung der Nutzung von Versicherungen und anderer Risikoübertragungsmechanismen zur Minderung des Risikos offen.