Artikel 343
Allgemeines Risiko von Eigenkapitalinstrumenten
Die Eigenmittelanforderung für das allgemeine Risiko ist die mit 8 % multiplizierte Nettogesamtposition eines Instituts.
Artikel 343
Allgemeines Risiko von Eigenkapitalinstrumenten
Die Eigenmittelanforderung für das allgemeine Risiko ist die mit 8 % multiplizierte Nettogesamtposition eines Instituts.