Aktualisiert 05/02/2025
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Artikel 449 - Verordnung 575/2013 (CRR)

Artikel 449

Risiko aus Verbriefungspositionen

Institute, die die risikogewichteten Forderungsbeträge nach Teil 3 Titel II Kapitel 5 oder die Eigenmittelanforderungen nach Artikel 337 oder 338 berechnen, legen – gegebenenfalls nach Handels- und Anlagebuch getrennt – folgende Informationen offen:

a)

eine Beschreibung der Ziele des Instituts hinsichtlich seiner Verbriefungsaktivitäten,

b)

die Art der sonstigen Risiken, einschließlich des Liquiditätsrisikos, bei verbrieften Forderungen,

c)

die Arten von Risiken, die sich aus dem Rang der zugrunde liegenden Verbriefungspositionen und aus den diesen Positionen zugrunde liegenden Forderungen, die im Zuge der Wiederverbriefung übernommen und gehalten werden, ergeben,

d)

die verschiedenen Rollen, die das Institut beim Verbriefungsprozess wahrnimmt,

e)

Angaben zum Umfang des Engagements des Instituts in den in Buchstabe d genannten Rollen,

f)

eine Beschreibung der Verfahren, mit denen Veränderungen beim Kredit- und Marktrisiko von Verbriefungspositionen beobachtet werden und außerdem verfolgt wird, wie sich das Verhalten der zugrunde liegenden Forderungen auf die Verbriefungsposition auswirkt, sowie eine Beschreibung, in welchen Punkten sich diese Verfahren bei Wiederverbriefungspositionen unterscheiden,

g)

eine Beschreibung der Vorschriften, die das Institut in Bezug auf Besicherung und Absicherung ohne Sicherheitsleistung erlassen hat, um die Risiken zurückgehaltener Verbriefungs- und Weiterverbriefungspositionen zu verringern, einschließlich einer nach Art der Risikoposition aufgeschlüsselten Auflistung aller Gegenparteien bei wesentlichen Sicherungsgeschäften,

h)

die Ansätze zur Berechnung der risikogewichteten Forderungsbeträge, die das Institut bei seinen Verbriefungstätigkeiten anwendet, einschließlich der Arten von Verbriefungspositionen, auf die die einzelnen Ansätze angewandt werden,

i)

die Arten von Verbriefungszweckgesellschaften, die das Institut als Sponsor zur Verbriefung von Forderungen Dritter nutzt, einschließlich der Angabe, ob und in welcher Form und welchem Umfang das Institut Forderungen an diese Zweckgesellschaften hat, und zwar gesondert für bilanzwirksame und für außerbilanzielle Forderungen, sowie eine Liste der Unternehmen, die von dem Institut verwaltet oder beraten werden und die entweder in die von dem Institut verbrieften Verbriefungspositionen oder in die von dem Institut unterstützten Verbriefungszweckgesellschaften investieren,

j)

eine Zusammenfassung der Rechnungslegungsmethoden des Instituts bei Verbriefungstätigkeiten, einschließlich

i)

der Angabe, ob die Transaktionen als Verkäufe oder Finanzierungen behandelt werden,

ii)

der Erfassung von Gewinnen aus Verkäufen,

iii)

der Methoden, wichtigsten Annahmen, Parameter und Änderungen im Vergleich zum vorangegangenen Zeitraum für die Bewertung von Verbriefungspositionen,

iv)

der Behandlung synthetischer Verbriefungen, sofern dies nicht unter andere Rechnungslegungsmethoden fällt,

(v)

der Angabe, wie Forderungen, die verbrieft werden sollen, bewertet werden, und ob sie im Anlage- oder Handelsbuch des Instituts erfasst werden,

(vi)

der Methoden für den Ansatz von Verbindlichkeiten in der Bilanz bei Vereinbarungen, die das Institut dazu verpflichten könnten, für verbriefte Forderungen finanzielle Unterstützung bereitzustellen,

k)

die Namen der ECAI, die bei Verbriefungen in Anspruch genommen werden, und die Arten von Forderungen, für die jede einzelne Agentur in Anspruch genommen wird,

l)

gegebenenfalls eine Beschreibung des internen Bemessungsansatzes nach Teil 3 Titel II Kapitel 5 Abschnitt 3 einschließlich der Struktur des internen Bemessungsverfahrens und dem Verhältnis zwischen interner Bemessung und externen Bonitätsbeurteilungen, der Verwendung der internen Bemessung für andere Zwecke als zur Berechnung der Eigenmittel nach dem internen Bemessungsansatz, der Kontrollmechanismen für den internen Bemessungsprozess einschließlich einer Erörterung von Unabhängigkeit, Rechenschaftspflicht und Überprüfung des internen Bemessungsprozesses; die Arten von Forderungen, bei denen der interne Bemessungsprozess zur Anwendung kommt, und aufgeschlüsselt nach Forderungsarten die Stressfaktoren, die zur Bestimmung des jeweiligen Bonitätsverbesserungsniveaus zugrunde gelegt werden,

m)

eine Erläuterung jeder erheblichen Veränderung, die seit dem letzten Berichtszeitraum bei einer der quantitativen Angaben nach den Buchstaben n bis q eingetreten ist,

n)

für Handels- und Anlagebuch getrennt die folgenden Angaben, nach Forderungsarten aufgeschlüsselt:

i)

die Gesamthöhe der ausstehenden, vom Institut verbrieften Forderungen, getrennt nach traditionellen und synthetischen Verbriefungen und Verbriefungen, bei denen das Institut lediglich als Sponsor auftritt,

ii)

die Summe der einbehaltenen oder erworbenen in der Bilanz ausgewiesenen Verbriefungspositionen und der nicht in der Bilanz ausgewiesenen Verbriefungspositionen,

iii)

die Summe der Forderungen, die verbrieft werden sollen,

iv)

bei verbrieften Fazilitäten mit Klausel für vorzeitige Tilgung die Summe der gezogenen Forderungen, die den Anteilen des Originators bzw. Anlegers zugeordnet werden, die Summe der Eigenmittelanforderungen, die dem Institut aus den Anteilen des Originators entstehen, und die Summe der Eigenmittelanforderungen, die dem Institut aus den Anteilen des Anlegers an gezogenen Beträgen und nicht gezogenen Linien entstehen,

(v)

die Höhe der Verbriefungspositionen, die von den Eigenmitteln abgezogen oder mit 1 250 % risikogewichtet werden,

(vi)

eine Zusammenfassung der Verbriefungstätigkeit im laufenden Zeitraum, einschließlich der Höhe der verbrieften Forderungen und erfassten Gewinne oder Verluste beim Verkauf,

o)

für§ Handels- und Anlagebuch getrennt die folgenden Angaben:

i)

für jeden Ansatz zur Eigenmittelunterlegung die Summe der einbehaltenen oder erworbenen Verbriefungspositionen samt der dazugehörigen Eigenmittelanforderungen, aufgeschlüsselt in Verbriefungs- und Wiederverbriefungsforderungen und weiter aufgeschlüsselt in eine aussagekräftige Zahl von Risikogewichtungs- oder Eigenmittelbändern,

ii)

die Summe der einbehaltenen oder erworbenen Wiederverbriefungsforderungen, aufgeschlüsselt nach Forderung vor und nach Absicherung/Versicherung und nach Forderung an Finanzgarantiegeber, aufgeschlüsselt nach Bonitätskategorien oder Namen der Garantiegeber,

p)

für das Anlagebuch und in Bezug auf die vom Institut verbrieften Forderungen die Höhe der verbrieften wertgeminderten/überfälligen Forderungen und die vom Institut im laufenden Zeitraum erfassten Verluste, beides aufgeschlüsselt nach Forderungsarten,

q)

für das Handelsbuch die Summe der ausstehenden Forderungen, die vom Institut verbrieft wurden und einer Eigenmittelanforderung für das Marktrisiko unterliegen, aufgeschlüsselt nach traditionellen/synthetischen Verbriefungen und Forderungsarten,

r)

gegebenenfalls, ob das Institut im Rahmen von Artikel 248 Absatz 1 Unterstützung geleistet hat, und die Auswirkung auf die Eigenmittel.