Artikel 442
Bezüglich des Kredit- und des Verwässerungsrisikos legen die Institute folgende Informationen offen:
a) |
für Rechnungslegungszwecke die Definitionen von "überfällig" und "wertgemindert", |
b) |
eine Beschreibung der bei der Bestimmung von spezifischen und allgemeinen Kreditrisikoanpassungen angewandten Ansätze und Methoden, |
c) |
den Gesamtbetrag der Risikopositionen nach Rechnungslegungsaufrechnungen und ohne Berücksichtigung der Wirkung der Kreditrisikominderung, sowie den nach Forderungsklassen aufgeschlüsselten Durchschnittsbetrag der Risikopositionen während des Berichtszeitraums, |
d) |
die geografische Verteilung der Risikopositionen, aufgeschlüsselt nach wichtigen Gebieten und wesentlichen Forderungsklassen, gegebenenfalls mit näheren Angaben, |
e) |
die Verteilung der Risikopositionen auf Wirtschaftszweige oder Arten von Gegenparteien, aufgeschlüsselt nach Forderungsklassen sowie Angaben der Risikopositionen gegenüber KMU, gegebenenfalls mit näheren Angaben, |
f) |
die Aufschlüsselung aller Risikopositionen nach Restlaufzeit und Forderungsklassen, gegebenenfalls mit näheren Angaben, |
g) |
aufgeschlüsselt nach wesentlichen Wirtschaftszweigen oder Arten von Gegenparteien die Beträge der
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h) |
die Höhe der wertgeminderten und überfälligen Risikopositionen, getrennt aufgeführt und aufgeschlüsselt nach wesentlichen geografischen Gebieten, wenn praktikabel einschließlich der Beträge der spezifischen und allgemeinen Kreditrisikoanpassungen für jedes geografische Gebiet, |
i) |
die getrennt dargestellte Abstimmung von Änderungen der spezifischen und der allgemeinen Kreditrisikoanpassungen für wertgeminderte Risikopositionen. Die Informationen müssen Folgendes umfassen:
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Direkt in die Gewinn- und Verlustrechnung übernommene spezifische Kreditrisikoanpassungen werden gesondert offengelegt.