Artikel 276
Standardmethode
(1) Institute dürfen die Standardmethode (nachstehend "SM") nur bei OTC-Derivaten und Geschäften mit langer Abwicklungsfrist zur Berechnung des Risikopositionswerts verwenden.
(2) Bei der SM ermitteln die Institute den Risikopositionswert gesondert für jeden Netting-Satz nach Berücksichtigung der hinterlegten Sicherheiten nach folgender Formel:
dabei entspricht
= |
dem aktuellen Marktwert des in einem Netting-Satz enthaltenen Portfolios von Geschäften vor Berücksichtigung der hinterlegten Sicherheiten, wobei dabei entspricht
|
||||
CMC |
= |
dem aktuellen Marktwert der Sicherheit, die dem Netting-Satz zugeordnet ist, wobei dabei entspricht
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|||
i |
= |
dem Index zur Bezeichnung eines Geschäfts, |
|||
l |
= |
dem Index zur Bezeichnung einer Sicherheit, |
|||
j |
= |
dem Index zur Bezeichnung einer Hedging-Satz-Kategorie. |
Zu diesem Zweck entsprechen den Hedging-Sätzen Risikofaktoren, für die Standardmethode-Risikopositionen mit entgegengesetztem Vorzeichen ausgeglichen werden können, um eine Nettorisikoposition zu erhalten, auf die sich die Messung der Forderung anschließend stützt,
RPTij |
= |
der Standardmethode-Risikoposition aus Geschäft i für Hedging-Satz j, |
RPClj |
= |
der Standardmethode-Risikoposition aus Sicherheit l für Hedging-Satz j, |
CCRMj |
= |
dem CCR-Multiplikator für Hedging-Satz j nach Tabelle 5, |
β |
= |
1,4. |
(3) Für die Zwecke der Berechnung nach Absatz 2
a) |
hat eine von einer Gegenpartei gestellte anerkennungsfähige Sicherheit ein positives und eine für die Gegenpartei gestellte Sicherheit ein negatives Vorzeichen, |
b) |
werden bei der SM nur Sicherheiten verwendet, die nach den Artikeln 197, 198 und 299 Absatz 2 Buchstabe d anerkennungsfähig sind, |
c) |
darf ein Institut das Zinsrisiko aus Zahlungskomponenten mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr außer Acht lassen, |
d) |
darf ein Institut Geschäfte, die aus zwei auf dieselbe Währung lautenden Zahlungskomponenten bestehen, als ein einziges aggregiertes Geschäft behandeln. Das aggregierte Geschäft wird behandelt wie Zahlungskomponenten. |