Artikel 279
Behandlung von Sicherheiten
Zur Ermittlung der Standardmethode-Risikopositionen behandeln die Institute Sicherheiten wie folgt:
a) |
Eine von einer Gegenpartei gestellte Sicherheit wird behandelt wie eine Forderung, die im Rahmen eines Derivatgeschäfts (Kaufposition) gegen die Gegenpartei besteht und am Tag der Ermittlung der Risikoposition fällig ist; |
b) |
eine für die Gegenpartei gestellte Sicherheit wird behandelt wie eine Verbindlichkeit gegenüber der Gegenpartei (Verkaufsposition), die am Tag der Ermittlung der Risikoposition fällig wird. |