Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
Änderungen
Es gibt aktuell keinen Level 2 Rechtsakt, der auf Artikel 342 beruht oder ihn konkretisiert.
Suche im Rechtsakt

Artikel 342 - Verordnung 575/2013 (CRR)

Artikel 342

Spezifisches Risiko von Eigenkapitalinstrumenten

Zur Errechnung seiner Eigenmittelanforderung für das spezifische Risiko multipliziert das Institut seine Bruttogesamtposition mit 8 %.