Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
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Artikel 257 - Verordnung 575/2013 (CRR)

Artikel 257

Kreditrisikominderung für Verbriefungspositionen, die dem Standardansatz unterliegen

Wird für eine Verbriefungsposition eine Kreditbesicherung erreicht, darf die Berechnung der risikogewichteten Forderungsbeträge gemäß Kapitel 4 angepasst werden.