Artikel 364
Eigenmittelanforderungen bei der Verwendung interner Modelle
(1) Jedes Institut, das ein internes Modell verwendet, erfüllt für Risikokategorien, für die die zuständigen Behörden keine Erlaubnis zur Verwendung eines internen Modells gegeben haben, zusätzlich zu den nach den Kapiteln 2, 3 und 4 berechneten Eigenmittelanforderungen eine Eigenmittelanforderung, die der Summe der Werte nach den Buchstaben a und b entspricht:
a) |
dem höheren der folgenden Werte:
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b) |
dem höheren der folgenden Werte:
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(2) Institute, die zur Berechnung ihrer Eigenmittelanforderung für das spezifische Risiko von Schuldtiteln interne Modelle verwenden, erfüllen eine zusätzliche Eigenmittelanforderung, die der Summe der Werte nach den Buchstaben a und b entspricht:
a) |
die gemäß den Artikeln 337 und 338 berechnete Eigenmittelanforderung für das spezifische Risiko von Verbriefungspositionen und n-ter-Ausfall-Kreditderivaten im Handelsbuch, mit Ausnahme derjenigen, die in eine Eigenmittelanforderung für das spezifische Risiko des Korrelationshandelsportfolios gemäß Abschnitt 5 einbezogen sind, und gegebenenfalls die Eigenmittelanforderung für das spezifische Risiko im Einklang mit Kapitel 2 Abschnitt 6 für diejenigen OGA-Positionen, für die weder die Anforderungen nach Artikel 350 Absatz 1 noch die Anforderungen nach Artikel 350 Absatz 2 erfüllt sind; |
b) |
der höhere der folgenden Werte:
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(3) Institute, die ein den Anforderungen des Artikels 338 Absätze 1 bis 3 entsprechendes Korrelationshandelsportfolio besitzen, dürfen eine auf Artikel 377 anstatt Artikel 338 Absatz 4 gestützte Eigenmittelanforderung erfüllen, die dem höheren der nachstehenden Werte entspricht:
a) |
letzte verfügbare gemäß Abschnitt 5 errechnete Risikomaßzahl des Korrelationshandelsportfolios, |
b) |
Durchschnittswert dieser Maßzahl in den vorausgegangenen zwölf Wochen; |
c) |
8 % der Eigenmittelanforderung, die - zum Zeitpunkt der Berechnung der letzten verfügbaren Risikomaßzahl nach Buchstabe a - nach Artikel 338 Absatz 4 für alle in das interne Modell für das Korrelationshandelsportfolio einbezogenen Positionen berechnet würde. |