Artikel 112
Forderungsklassen
Jede Risikoposition wird einer der folgenden Forderungsklassen zugeordnet:
a) |
Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten oder Zentralbanken, |
b) |
Risikopositionen gegenüber regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften, |
c) |
Risikopositionen gegenüber öffentlichen Stellen, |
d) |
Risikopositionen gegenüber multilateralen Entwicklungsbanken, |
e) |
Risikopositionen gegenüber internationalen Organisationen, |
f) |
Risikopositionen gegenüber Instituten, |
g) |
Risikopositionen gegenüber Unternehmen, |
h) |
Risikopositionen aus dem Mengengeschäft, |
i) |
durch Immobilien besicherte Risikopositionen, |
j) |
ausgefallene Risikopositionen, |
k) |
mit besonders hohen Risiken verbundene Risikopositionen, |
l) |
Risikopositionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen, |
m) |
Positionen, die Verbriefungspositionen darstellen, |
n) |
Risikopositionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung, |
o) |
Risikopositionen in Form von Anteilen an Organismen für Gemeinsame Anlagen (OGA), |
p) |
Beteiligungspositionen, |
q) |
sonstige Posten. |