Aktualisiert 22/12/2024
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Artikel 85 - Inkrafttreten

Artikel 85

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 20. Oktober 2021

Für die Kommission

Die Präsidentin

Ursula VON DER LEYEN