Aktualisiert 22/01/2025
In Kraft

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Artikel 56 - Delegierte Verordnung 2022/439

Artikel 56

Anforderungen an Grundsätze und Strategien für die Kontoüberwachung und Zahlungsabwicklung

Um die Einhaltung der Anforderungen an Umrechnungsfaktorschätzungen gemäß Artikel 182 Absatz 1 Buchstaben d und e der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 zu bewerten, überprüfen die zuständigen Behörden, ob das Institut über Grundsätze und Strategien für die Kontoüberwachung und Zahlungsabwicklung verfügt und angemessene Systeme und Verfahren zur täglichen Überwachung der Höhe von Kreditfazilitäten eingerichtet hat.