Aktualisiert 22/12/2024
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Artikel 64 - Angemessenheit der bei der Ausarbeitung der Stresstests angewandten Methoden

Artikel 64

Angemessenheit der bei der Ausarbeitung der Stresstests angewandten Methoden

(1)   Um zu bewerten, ob die bei der Ausarbeitung der Stresstests, die ein Institut zur Beurteilung der Angemessenheit der Eigenmittelausstattung gemäß Artikel 177 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 durchführt, angewandten Methoden angemessen sind, überprüfen die zuständigen Behörden, ob:

a)

die Tests aussagekräftig, angemessen vorsichtig und geeignet sind, um die Auswirkungen auf die gesamten Eigenmittelanforderungen des Instituts für das Kreditrisiko bei schweren, aber plausiblen Rezessionsszenarien zu ermitteln;

b)

die Tests mindestens alle wesentlichen IRB-Portfolios abdecken;

c)

die Methoden in angemessenem Umfang mit den Methoden übereinstimmen, die das Institut für die Zwecke von Stresstests in Bezug auf die interne Kapitalallokation verwendet;

d)

die Dokumentation der Methodik der Stresstests einschließlich interner und externer Daten sowie des eingeflossenen Expertenurteils detailliert genug ist, damit Dritte die der Wahl der Szenarien zugrunde liegende Logik verstehen und den Stresstest nachbilden können.

(2)   Für die Zwecke der Überprüfung nach Absatz 1 Buchstabe a prüfen die zuständigen Behörden, ob die Stresstests mindestens die folgenden Schritte umfassen:

a)

Ermittlung der Szenarien, einschließlich schwerer, aber plausibler Rezessionsszenarien, sowie der Anpassung des Szenarios gemäß Artikel 153 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei einer Bonitätsverschlechterung von Sicherungsgebern;

b)

Bewertung der Auswirkungen der ermittelten Szenarien auf die Risikoparameter des Instituts, die Ratingmigration, die erwarteten Verluste und die Berechnung der Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko;

c)

Bewertung der Angemessenheit der Eigenmittelanforderungen.

(3)   Bei der Bewertung der Angemessenheit der Szenarien gemäß Absatz 2 Buchstabe a überprüfen die zuständigen Behörden die Solidität der folgenden Methoden:

a)

Methode für die Ermittlung einer Gruppe von Wirtschaftsfaktoren;

b)

Methode für den Aufbau von Stressszenarien, einschließlich ihrer Schwere, Dauer oder der Wahrscheinlichkeit ihres Auftretens;

c)

Methode für die Vorausschätzung der Auswirkungen jedes Szenarios auf die relevanten Risikoparameter.