Aktualisiert 21/11/2024
In Kraft

Fassung vom: 09/05/2023
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Artikel 34d - Berechnung der projizierten fixen Gemeinkosten für den Fall, dass eine Firma gemäß Artikel 97 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 noch kein volles Geschäftsjahr tätig war

Artikel 34d

Berechnung der projizierten fixen Gemeinkosten für den Fall, dass eine Firma gemäß Artikel 97 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 noch kein volles Geschäftsjahr tätig war

Ist eine Firma seit dem Tag der Handelsaufnahme noch kein volles Geschäftsjahr tätig, legt sie für die Berechnung der in Artikel 34b Absatz 2 Buchstaben a bis h genannten Posten die projizierten fixen Gemeinkosten zugrunde, die in ihrem zusammen mit dem Antrag auf Zulassung vorgelegten Budget für die ersten zwölf Handelsmonate vorgesehen sind.