Artikel 34d
Berechnung der projizierten fixen Gemeinkosten für den Fall, dass eine Firma gemäß Artikel 97 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 noch kein volles Geschäftsjahr tätig war
Ist eine Firma seit dem Tag der Handelsaufnahme noch kein volles Geschäftsjahr tätig, legt sie für die Berechnung der in Artikel 34b Absatz 2 Buchstaben a bis h genannten Posten die projizierten fixen Gemeinkosten zugrunde, die in ihrem zusammen mit dem Antrag auf Zulassung vorgelegten Budget für die ersten zwölf Handelsmonate vorgesehen sind.