Aktualisiert 21/01/2025
In Kraft

Fassung vom: 09/05/2023
Änderungen
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Artikel 23 - Delegierte Verordnung 241/2014

Artikel 23

Merkmale von Instrumenten, die im Sinne des Artikels 52 Absatz 1 Buchstabe o der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 eine Rekapitalisierung behindern könnten

Zu den Merkmalen, die die Rekapitalisierung eines Instituts behindern könnten, zählen Vorschriften, die von dem Institut verlangen, bei Ausgabe eines neuen Kapitalinstruments die Inhaber bestehender Kapitalinstrumente zu entschädigen.