Aktualisiert 21/11/2024
In Kraft seit 03/04/2014

Fassung vom: 09/05/2023
Referenzstellen (79)
26/05/2021
EBA/RTS/2021/05
Finaler Entwurf veröffentlicht
14/10/2020
EBA/RTS/2020/07
Finaler Entwurf veröffentlicht
09/06/2020
EBA/CP/2020/11
Konsultation veröffentlicht
29/05/2020
EBA/CP/2020/05
Konsultation veröffentlicht
05/06/2014
EBA-RTS-2013-01 (near final)
Finaler Entwurf veröffentlicht
27/03/2014
EBA/RTS/2014/03
Finaler Entwurf veröffentlicht
14/03/2014
Delegierte Verordnung 241/2014 veröffentlicht im ABl.
29/01/2014
EBA/RTS/2014/01
Finaler Entwurf veröffentlicht
13/12/2013
EBA/RTS/2013/09
Finaler Entwurf veröffentlicht
27/11/2013
EBA/CP/2013/43
Konsultation veröffentlicht
26/07/2013
EBA/RTS/2013/02
Finaler Entwurf veröffentlicht
26/07/2013
EBA/RTS/2013/01
Finaler Entwurf veröffentlicht
26/07/2013
EBA/RTS/2013/03
Finaler Entwurf veröffentlicht
17/07/2013
EBA/CP/2013/30
Konsultation veröffentlicht
23/05/2013
EBA/CP/2013/17
Konsultation veröffentlicht
09/11/2012
EBA/CP/2012/11
Konsultation veröffentlicht
12/06/2012
EBA/CP/2012/07
Konsultation veröffentlicht
04/04/2012
EBA/CP/2012/02
Konsultation veröffentlicht
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Delegierte Verordnung 241/2014

Delegierte Verordnung (EU) Nr. 241/2014 der Kommission vom 7. Januar 2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf technische Regulierungsstandards für die Eigenmittelanforderungen an Institute (Text von Bedeutung für den EWR)

Erwägungsgründe
Artikel 4 - Im maßgebenden einzelstaatlichen Recht als Genossenschaft für die Zwecke des Artikels 27 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer ii der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 anerkannte Unternehmensform Q&AArtikel 5 - Im maßgebenden einzelstaatlichen Recht als Sparkasse für die Zwecke des Artikels 27 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer iii der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 anerkannte UnternehmensformArtikel 6 - Im maßgebenden einzelstaatlichen Recht als Gegenseitigkeitsgesellschaft für die Zwecke des Artikels 27 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer i der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 anerkannte UnternehmensformArtikel 7 - Im maßgebenden einzelstaatlichen Recht als ähnliches Institut für die Zwecke des Artikels 27 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer iv der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 anerkannte UnternehmensformArtikel 7a - Mehrfachausschüttungen, die einen unverhältnismäßig hohen Abfluss bei den Eigenmitteln verursachenArtikel 7b - Vorzugsausschüttungen im Zusammenhang mit Vorzugsrechten für die Auszahlung von AusschüttungenArtikel 7c - Berechnung der Ausschüttungsquote für die Zwecke von Artikel 7b Absatz 8 Buchstabe bArtikel 7d - Vorzugsbehandlung in Bezug auf die Reihenfolge der Ausschüttungen
Artikel 8 - Indirekte Finanzierung von Kapitalinstrumenten für die Zwecke von Artikel 28 Absatz 1 Buchstabe b, Artikel 52 Absatz 1 Buchstabe c und Artikel 63 Buchstabe c sowie von Verbindlichkeiten für die Zwecke von Artikel 72b Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 Q&AArtikel 9 - Anwendbare Formen und Arten einer indirekten Finanzierung von Kapitalinstrumenten für die Zwecke von Artikel 28 Absatz 1 Buchstabe b, Artikel 52 Absatz 1 Buchstabe c und Artikel 63 Buchstabe c sowie von Verbindlichkeiten für die Zwecke von Artikel 72b Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 Q&A
Artikel 10 - Beschränkungen für den Rückkauf der von Gegenseitigkeitsgesellschaften, Sparkassen, Genossenschaften und ähnlichen Instituten begebenen Kapitalinstrumente für die Zwecke des Artikels 29 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 und des Artikels 78 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013Artikel 11 - Beschränkungen für den Rückkauf der von Gegenseitigkeitsgesellschaften, Sparkassen, Genossenschaften und ähnlichen Instituten begebenen Kapitalinstrumente für die Zwecke des Artikels 29 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 und des Artikels 78 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
Artikel 13 - Abzug von Verlusten des laufenden Geschäftsjahres für die Zwecke des Artikels 36 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013Artikel 13a - Abzüge von Software-Vermögenswerten, die für die Zwecke von Artikel 36 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 zu Rechnungslegungszwecken als immaterielle Vermögenswerte eingestuft werden Q&AArtikel 14 - Abzug der von der künftigen Rentabilität abhängigen latenten Steueransprüche für die Zwecke des Artikels 36 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 575/2013Artikel 15 - Abzug der Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage für die Zwecke des Artikels 36 Absatz 1 Buchstabe e der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 und des Artikels 41 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 575/2013Artikel 15a - Indirekte Positionen im Sinne von Artikel 36 Absatz 1 Buchstaben f, h und i der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 Q&AArtikel 15b - Synthetische Positionen im Sinne von Artikel 36 Absatz 1 Buchstaben f, h und i der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 Q&AArtikel 15c - Ermittlung indirekter Positionen für die Zwecke von Artikel 36 Absatz 1 Buchstaben f, h und i der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 Q&AArtikel 15d - Standardverfahren zur Ermittlung indirekter Positionen für die Zwecke von Artikel 36 Absatz 1 Buchstaben f, h und i der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 Q&AArtikel 15e - Strukturbasierter Ansatz zur Ermittlung indirekter Positionen für die Zwecke von Artikel 36 Absatz 1 Buchstaben f, h und i der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 Q&AArtikel 15f - Ermittlung synthetischer Positionen für die Zwecke von Artikel 36 Absatz 1 Buchstaben f, h und i der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 Q&AArtikel 15g - Ermittlung wesentlicher Beteiligungen für die Zwecke von Artikel 36 Absatz 1 Buchstabe i der Verordnung (EU) Nr. 575/2013Artikel 15h - Positionen in zusätzlichem Kernkapital und ErgänzungskapitalArtikel 15i - Reihenfolge und Höchstbetrag der Abzüge für indirekte Positionen in Eigenmittelinstrumenten von Unternehmen der FinanzbrancheArtikel 15j - Geschäfts- oder FirmenwertArtikel 16 - Abzug der vorhersehbaren steuerlichen Belastung für die Zwecke des Artikels 36 Absatz 1 Buchstabe l und Artikel 56 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
Artikel 17 - Sonstige Abzüge für Kapitalinstrumente von Finanzinstituten für die Zwecke des Artikels 36 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013Artikel 18 - Kapitalinstrumente von Drittland-Versicherungsunternehmen und -Rückversicherungsunternehmen für die Zwecke des Artikels 36 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013Artikel 19 - Kapitalinstrumente von Unternehmen, die vom Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/138/EG ausgenommen sind, für die Zwecke des Artikels 36 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
Artikel 27 - Bedeutung des Ausdrucks im Hinblick auf die Ertragsmöglichkeiten des Instituts nachhaltig für die Zwecke des Artikels 78 Absatz 1 Buchstabe a und des Artikels 78 Absatz 4 Buchstabe d der Verordnung (EU) Nr. 575/2013Artikel 28 - Verfahrensanforderungen einschließlich der Fristen und Verfahren für einen Antrag eines Instituts auf Verringerung von Eigenmitteln gemäß Artikel 77 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 Q&AArtikel 29 - Beantragung der Verringerung von Eigenmitteln gemäß Artikel 77 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 durch das Institut Q&AArtikel 30 - Inhalt des vom Institut einzureichenden Antrags für die Zwecke des Artikels 77 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013Artikel 30a - Zusätzliche Informationen, die mit einem Antrag auf eine allgemeine vorherige Erlaubnis für die in Artikel 77 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 aufgeführten Handlungen einzureichen sindArtikel 30b - Informationen, die mit einem Antrag auf Verlängerung einer allgemeinen vorherigen Erlaubnis für die in Artikel 77 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 aufgeführten Handlungen einzureichen sindArtikel 31 - Zeitpunkt der Antragseinreichung durch das Institut und Bearbeitung des Antrags durch die zuständige Behörde für die Zwecke des Artikels 77 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013Artikel 32 - Anträge von Gegenseitigkeitsgesellschaften, Genossenschaften, Sparkassen oder ähnlichen Instituten auf Rückzahlung, Verringerung oder Rückkauf für die Zwecke des Artikels 77 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 Q&A
Artikel 32a - Bedeutung des Ausdrucks im Hinblick auf die Ertragsmöglichkeiten des Instituts nachhaltig für die Zwecke des Artikels 78a Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013Artikel 32b - Verfahrensanforderungen einschließlich der Fristen und Verfahren für einen Antrag eines Instituts auf Verringerung von Instrumenten berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten gemäß Artikel 77 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 Q&AArtikel 32c - Beantragung der Verringerung von Instrumenten berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten gemäß Artikel 77 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 durch das InstitutArtikel 32d - Inhalt des vom Institut einzureichenden Antrags für die Zwecke des Artikels 77 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013Artikel 32e - Zusätzliche Informationen, die mit einem Antrag auf eine allgemeine vorherige Erlaubnis für die in Artikel 77 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 aufgeführten Handlungen einzureichen sindArtikel 32f - Informationen, die mit einem Antrag auf Verlängerung einer allgemeinen vorherigen Erlaubnis für die in Artikel 77 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 aufgeführten Handlungen einzureichen sindArtikel 32g - Zeitpunkt der Antragseinreichung durch das Institut und Bearbeitung des Antrags durch die Abwicklungsbehörde für die Zwecke des Artikels 77 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013Artikel 32h - Vereinfachte Anforderungen für Institute, für die die Abwicklungsbehörde die Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten gemäß Artikel 45 Absatz 1 der Richtlinie 2014/59/EU auf einen Betrag festgelegt hat, der nicht über den zur Absorption der Verluste ausreichenden Betrag hinausgeht Artikel 32i - Verfahren für die Zusammenarbeit zwischen der zuständigen Behörde und der Abwicklungsbehörde bei der Erteilung der Erlaubnis im Sinne des Artikels 78a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
Artikel 34 - Arten von Vermögenswerten, die dem Betrieb von Zweckgesellschaften zugeordnet werden können, und Bedeutung des Konzepts des sehr geringen und nicht signifikanten Vermögenswerts in Bezug auf von Zweckgesellschaften begebene Instrumente des qualifizierten zusätzlichen Kernkapitals und des Ergänzungskapitals für die Zwecke des Artikels 83 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013Artikel 34a - Zum konsolidierten harten Kernkapital gerechnete Minderheitsbeteiligungen
Artikel 34b - Berechnung der anrechenbaren Eigenmittel von mindestens einem Viertel der fixen Gemeinkosten des Vorjahres für die Zwecke von Artikel 97 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013Artikel 34c - Bedingungen für eine behördenseitige Anpassung der Anforderung, anrechenbare Eigenmittel in Höhe von mindestens einem Viertel der fixen Gemeinkosten des Vorjahres gemäß Artikel 97 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 zu haltenArtikel 34d - Berechnung der projizierten fixen Gemeinkosten für den Fall, dass eine Firma gemäß Artikel 97 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 noch kein volles Geschäftsjahr tätig war
Artikel 35 - Zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten sowie Abzüge für die Zwecke des Artikels 481 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013Artikel 36 - Vom Bestandsschutz für keine staatlichen Beihilfen darstellende Kapitalinstrumente des harten Kernkapitals oder des zusätzlichen Kernkapitals ausgenommene Posten in anderen Eigenmittelbestandteilen für die Zwecke des Artikels 487 Absätze 1 und 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013Artikel 37