Aktualisiert 24/11/2024
In Kraft

Fassung vom: 09/05/2023
Änderungen
Suche im Rechtsakt

Artikel 34c - Bedingungen für eine behördenseitige Anpassung der Anforderung, anrechenbare Eigenmittel in Höhe von mindestens einem Viertel der fixen Gemeinkosten des Vorjahres gemäß Artikel 97 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 zu halten

Artikel 34c

Bedingungen für eine behördenseitige Anpassung der Anforderung, anrechenbare Eigenmittel in Höhe von mindestens einem Viertel der fixen Gemeinkosten des Vorjahres gemäß Artikel 97 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 zu halten

1.  

Für die in Unterabsatz 2 genannten Firmen ist eine Änderung der Geschäftstätigkeit einer Firma als wesentlich anzusehen, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

a) 

Die Änderung der Geschäftstätigkeit der Firma führt zu einer Änderung von mindestens 20 % der projizierten fixen Gemeinkosten der Firma.

b) 

Die Änderung der Geschäftstätigkeit der Firma führt zu einer Änderung der Eigenmittelanforderungen der Firma auf der Grundlage der projizierten fixen Gemeinkosten in Höhe von mindestens 2 Mio. EUR.

Bei den in Unterabsatz 1 genannten Firmen handelt es sich um Firmen, die eine der folgenden Bedingungen erfüllen:

a) 

Ihre derzeitigen Eigenmittelanforderungen auf der Grundlage der fixen Gemeinkosten liegen bei mindestens 125 000  EUR.

b) 

Ihre Eigenmittelanforderungen erfüllen beide der nachfolgend genannten Bedingungen:

i) 

Auf der Grundlage der aktuellen fixen Gemeinkosten liegen sie unter 125 000  EUR.

ii) 

Auf der Grundlage der projizierten fixen Gemeinkosten liegen sie bei mindestens 150 000  EUR.

2.  
Für in Unterabsatz 2 genannte Firmen wird eine Änderung der Geschäftstätigkeit einer Firma als wesentlich angesehen, wenn die Änderung der Geschäftstätigkeit dieser Firma zu einer Erhöhung der projizierten fixen Gemeinkosten der Firma von mindestens 100 % führt.

Bei den in Unterabsatz 1 genannten Firmen handelt es sich um Firmen, die eine der folgenden Bedingungen erfüllen:

a) 

Ihre Eigenmittelanforderungen auf der Grundlage der aktuellen fixen Gemeinkosten liegen unter 125 000  EUR;

b) 

Ihre Eigenmittelanforderungen auf der Grundlage der projizierten fixen Gemeinkosten liegen unter 150 000  EUR.