Artikel 14
Abzug der von der künftigen Rentabilität abhängigen latenten Steueransprüche für die Zwecke des Artikels 36 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
1.
Der Abzug der von der künftigen Rentabilität abhängigen latenten Steueransprüche gemäß Artikel 36 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 wird nach den Absätzen 2 und 3 vorgenommen.
2.
Die Aufrechnung von latenten Steueransprüchen und verbundenen latenten Steuerschulden wird für jedes Steuersubjekt getrennt vorgenommen. Die verbundenen latenten Steuerschulden beschränken sich auf diejenigen Schulden, die aufgrund des Steuerrechts derselben Rechtsordnung entstehen wie die latenten Steueransprüche. Im Hinblick auf die Berechnung der latenten Steueransprüche und Steuerschulden auf konsolidierter Ebene umfasst ein Steuersubjekt alle Rechtspersonen, die nach dem maßgebenden einzelstaatlichen Recht steuertechnisch demselben Konzern bzw. derselben Organschaft angehören oder Gegenstand einer steuerlichen Konsolidierung bzw. einer Steuererklärung sind.
3.
Der Betrag der verbundenen latenten Steuerschulden, die gegen die von der künftigen Rentabilität abhängigen Steueransprüche aufgerechnet werden können, entspricht der Differenz zwischen dem unter Buchstabe a genannten Betrag und dem unter Buchstabe b genannten Betrag:
a)
Betrag der nach dem geltenden Rechnungslegungsrahmen erfassten latenten Steuerschulden;
b)
Betrag der verbundenen latenten Steuerschulden aus immateriellen Vermögenswerten und Vermögenswerten aus Pensionsfonds mit Leistungszusage.