Aktualisiert 22/12/2024
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Artikel 45 - Beurteilung des zur Berechnung der zusätzlichen Eigenmittelanforderung für das Ausfallrisiko verwendeten internen Modells zur Erfassung von Ausfallrisiken

Artikel 45

Beurteilung des zur Berechnung der zusätzlichen Eigenmittelanforderung für das Ausfallrisiko verwendeten internen Modells zur Erfassung von Ausfallrisiken

Bei der Beurteilung, ob das Institut die Anforderungen in Bezug auf das interne Modell zur Erfassung von Ausfallrisiken gemäß den Artikeln 325bn, 325bo und 325bp erfüllt, prüfen die zuständigen Behörden, ob das Institut Folgendes einhält:

a)

die allgemeinen Anforderungen in Bezug auf das interne Modell zur Erfassung von Ausfallrisiken gemäß Abschnitt 2;

b)

die Anforderungen in Bezug auf die Schätzung der Ausfallwahrscheinlichkeiten und der Verlustquoten bei Ausfall gemäß Abschnitt 3;

c)

die Anforderungen in Bezug auf die Ausfallkorrelation zwischen Emittenten, die Anerkennung von Absicherungen und sonstige besondere Anforderungen gemäß Abschnitt 4.