Aktualisiert 14/09/2025
In Kraft seit 28/08/2025

Ursprungsrechtsakt
Referenzstellen (7)
08/08/2025
Delegierte Verordnung 2025/791 veröffentlicht im ABl.
09/01/2024
EBA/RTS/2024/01, EBA/ITS/2024/01
Finaler Entwurf veröffentlicht
30/05/2023
EBA/CP/2023/10
Konsultation veröffentlicht
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Delegierte Verordnung 2025/791

Delegierte Verordnung (EU) 2025/791 der Kommission vom 23. April 2025 zur Ergänzung der Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Festlegung der allgemeinen Bedingungen für die Arbeitsweise von Aufsichtskollegien und zur Aufhebung der Delegierten Verordnung (EU) 2016/98 der Kommission

Erwägungsgründe
Artikel 2 - Übersicht über eine InstitutsgruppeArtikel 3 - Mitglieder und Beobachter eines AufsichtskollegiumsArtikel 4 - Kommunikation im Zusammenhang mit der Einrichtung und Zusammensetzung eines AufsichtskollegiumsArtikel 5 - Schriftliche Koordinierungs- und KooperationsvereinbarungenArtikel 6 - Teilnahme an Sitzungen und Tätigkeiten von AufsichtskollegienArtikel 7 - Übertragung von Aufgaben und ZuständigkeitenArtikel 8 - Informationsaustausch zwischen den Mitgliedern des Aufsichtskollegiums und einer Institutsgruppe
Artikel 9 - Informationsaustausch zwischen der konsolidierenden Aufsichtsbehörde und den Mitgliedern des AufsichtskollegiumsArtikel 10 - Austausch von Informationen über die Ergebnisse der aufsichtlichen Überprüfung und Bewertung in Bezug auf die Durchführung von Risikobewertungen der Gruppe und die Herbeiführung gemeinsamer EntscheidungenArtikel 11 - Informationsaustausch in Bezug auf die laufende Überprüfung der Erlaubnis zur Verwendung interner Ansätze und nicht wesentliche Erweiterungen oder die Änderung interner ModelleArtikel 12 - Informationsaustausch über Frühwarnsignale, potenzielle Risiken und SchwachstellenArtikel 13 - Informationsaustausch in Bezug auf Nichterfüllung, Sanktionen und andere KorrekturmaßnahmenArtikel 14 - Informationsaustausch für die Bewertung des GruppensanierungsplansArtikel 15 - Informationsaustausch in Bezug auf Vereinbarungen über gruppeninterne finanzielle UnterstützungArtikel 16 - PrüfungsprogrammArtikel 17 - Informationsaustausch zwischen der konsolidierenden Aufsichtsbehörde und den Beobachtern des AufsichtskollegiumsArtikel 18 - Ereignis mit wesentlichen nachteiligen Auswirkungen auf das Risikoprofil der Gruppe oder ihrer Unternehmen
Artikel 19 - Rahmen des Kollegiums für KrisensituationenArtikel 20 - Informationsaustausch in einer KrisensituationArtikel 21 - Koordinierung der aufsichtlichen Bewertung einer KrisensituationArtikel 22 - Koordinierung der aufsichtlichen Reaktion auf eine KrisensituationArtikel 23 - Überwachung der Umsetzung der koordinierten aufsichtlichen Reaktion auf eine KrisensituationArtikel 24 - Koordinierung der externen Kommunikation in einer Krisensituation
Artikel 30 - Informationsaustausch zwischen der zuständigen Behörde des Herkunftsmitgliedstaats und den Mitgliedern des AufsichtskollegiumsArtikel 31 - Informationsaustausch zwischen der zuständigen Behörde des Herkunftsmitgliedstaats und den Beobachtern des AufsichtskollegiumsArtikel 32 - Austausch von Informationen über das Ergebnis der aufsichtlichen Überprüfung und Bewertung und über Frühwarnsignale, potenzielle Risiken und SchwachstellenArtikel 33 - Informationsaustausch für die Bewertung des SanierungsplansArtikel 34 - PrüfungsprogrammArtikel 35 - Ereignis mit wesentlichen nachteiligen Auswirkungen auf das Risikoprofil von Instituten oder bedeutenden Zweigstellen von Instituten
Artikel 36 - Rahmen des Kollegiums für KrisensituationenArtikel 37 - Informationsaustausch in einer KrisensituationArtikel 38 - Koordinierung der aufsichtlichen Bewertung einer KrisensituationArtikel 39 - Koordinierung der aufsichtlichen Reaktion auf eine KrisensituationArtikel 40 - Überwachung der Umsetzung der koordinierten aufsichtlichen Reaktion auf eine KrisensituationArtikel 41 - Koordinierung der externen Kommunikation in einer KrisensituationArtikel 42 - Aufgehobener RechtsaktArtikel 43 - Inkrafttreten
ANHANG