Aktualisiert 14/09/2025
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
Änderungen
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Artikel 27 - Delegierte Verordnung 2025/791

Artikel 27

Schriftliche Koordinierungs- und Kooperationsvereinbarungen

Die Einrichtung und Arbeitsweise von Aufsichtskollegien für in Artikel 51 Absatz 3 der Richtlinie 2013/36/EU genannte bedeutende Zweigstellen gründen auf schriftlichen Koordinierungs- und Kooperationsvereinbarungen, die gemäß Artikel 5 dieser Verordnung festgelegt werden.