Aktualisiert 14/09/2025
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
Änderungen
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Artikel 4 - Delegierte Verordnung 2025/791

Artikel 4

Kommunikation im Zusammenhang mit der Einrichtung und Zusammensetzung eines Aufsichtskollegiums

Die konsolidierende Aufsichtsbehörde unterrichtet das EU-Mutterunternehmen der Gruppe über die Einrichtung eines Aufsichtskollegiums und die Identität seiner Mitglieder und Beobachter sowie über etwaige Änderungen der Zusammensetzung dieses Kollegiums.