Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft seit 14/08/2022

Fassung vom: 20/02/2023
Referenzstellen (31)
04/12/2023
JC/2023/55
Finaler Entwurf veröffentlicht
04/12/2023
JC/2023/55
Finaler Entwurf veröffentlicht
30/11/2023
JC/2023/55
Finaler Entwurf veröffentlicht
12/04/2023
JC/2023/09
Konsultation veröffentlicht
12/04/2023
JC/2023/09
Konsultation veröffentlicht
12/04/2023
JC/2023/09
Konsultation veröffentlicht
30/09/2022
JC/RTS/2022/42
Finaler Entwurf veröffentlicht
30/09/2022
JC/2022/42
Finaler Entwurf veröffentlicht
30/09/2022
JC/2022/42
Finaler Entwurf veröffentlicht
25/07/2022
Delegierte Verordnung 2022/1288 veröffentlicht im ABl.
02/06/2022
JC/2022/23
Other veröffentlicht
02/06/2022
JC/2022/23
Other veröffentlicht
11/04/2022
Mandate to ESAs to amend RTS under SFDR
Other veröffentlicht
22/10/2021
JC/2021/50
Finaler Entwurf veröffentlicht
22/10/2021
JC/2021/50
Finaler Entwurf veröffentlicht
22/10/2021
JC/2021/50
Finaler Entwurf veröffentlicht
15/03/2021
JC/2021/22
Konsultation veröffentlicht
15/03/2021
JC/2021/22
Konsultation veröffentlicht
15/03/2021
JC/2021/22
Konsultation veröffentlicht
02/02/2021
JC/2021/03
Finaler Entwurf veröffentlicht
02/02/2021
JC/2021/03
Finaler Entwurf veröffentlicht
02/02/2021
JC/2021/03
Finaler Entwurf veröffentlicht
23/04/2020
JC/2020/16
Konsultation veröffentlicht
23/04/2020
JC/2020/16
Konsultation veröffentlicht
23/04/2020
JC/2020/16
Konsultation veröffentlicht
Suche im Rechtsakt

Delegierte Verordnung 2022/1288

Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288 der Kommission vom 6. April 2022 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf technische Regulierungsstandards zur Festlegung der Einzelheiten des Inhalts und der Darstellung von Informationen in Zusammenhang mit dem Grundsatz der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen, des Inhalts, der Methoden und der Darstellung von Informationen in Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsindikatoren und nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen sowie des Inhalts und der Darstellung von Informationen in Zusammenhang mit der Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale und nachhaltiger Investitionsziele in vorvertraglichen Dokumenten, auf Internetseiten und in regelmäßigen Berichten (Text von Bedeutung für den EWR)

Erwägungsgründe
Artikel 4 - Erklärung der Finanzmarktteilnehmer, dass sie die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigenArtikel 5 - Abschnitt ZusammenfassungArtikel 6 - Beschreibung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren Q&AArtikel 7 - Beschreibung der Strategien zur Feststellung und Gewichtung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren Q&AArtikel 8 - Abschnitt MitwirkungspolitikArtikel 9 - Abschnitt Bezugnahme auf international anerkannte StandardsArtikel 10 - Historischer Vergleich Q&A
Artikel 12 - Erklärung von Finanzmarktteilnehmern, dass sie nachteilige Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren nicht berücksichtigen Q&AArtikel 13 - Erklärung von Finanzberatern, dass sie in ihrer Anlage- oder Versicherungsberatung nachteilige Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren nicht berücksichtigen
Artikel 14 - Darstellung der gemäß Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/2088 offenzulegenden vorvertraglichen Informationen durch FinanzmarktteilnehmerArtikel 15 - Informationen über nachhaltige Investitionen im Abschnitt Vermögensallokation bei Finanzprodukten, mit denen ökologische Merkmale beworben werden Q&AArtikel 16 - Informationen über nachhaltige Investitionen im Abschnitt Vermögensallokation bei Finanzprodukten, mit denen soziale Merkmale beworben werdenArtikel 17 - Berechnung des Umfangs der Investitionen, die in ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten fließen Q&A
Artikel 20 - Finanzprodukte mit einer oder mehreren zugrunde liegenden Anlageoptionen, die zu einer Einstufung als Finanzprodukt mit beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmalen führen Q&AArtikel 21 - Finanzprodukte mit zugrunde liegenden Anlageoptionen, mit denen ausnahmslos nachhaltige Investitionen angestrebt werden Q&AArtikel 22 - Informationen über zugrunde liegende Anlageoptionen, mit denen nachhaltige Investitionen angestrebt werden, die jedoch selbst keine Finanzprodukte darstellen Q&A
Artikel 23 - Offenlegung von nachhaltigkeitsbezogenen Informationen über Finanzprodukte in einem gesonderten Abschnitt der Internetseite
Artikel 24 - Abschnitte für die Offenlegung von Produktinformationen für Finanzprodukte, mit denen ökologische oder soziale Merkmale beworben werden, auf der InternetseiteArtikel 25 - Abschnitt Zusammenfassung bei Finanzprodukten, mit denen ökologische oder soziale Merkmale beworben werdenArtikel 26 - Abschnitt Kein nachhaltiges Investitionsziel bei Finanzprodukten, mit denen ökologische oder soziale Merkmale beworben werdenArtikel 27 - Abschnitt Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts bei Finanzprodukten, mit denen ökologische oder soziale Merkmale beworben werdenArtikel 28 - Abschnitt Anlagestrategie bei Finanzprodukten, mit denen ökologische oder soziale Merkmale beworben werden Q&AArtikel 29 - Abschnitt Aufteilung der Investitionen bei Finanzprodukten, mit denen ökologische oder soziale Merkmale beworben werdenArtikel 30 - Abschnitt Überwachung der ökologischen oder sozialen Merkmale bei Finanzprodukten, mit denen ökologische oder soziale Merkmale beworben werdenArtikel 31 - Abschnitt Methoden für ökologische oder soziale Merkmale bei Finanzprodukten, mit denen ökologische oder soziale Merkmale beworben werdenArtikel 32 - Abschnitt Datenquellen und -verarbeitung bei Finanzprodukten, mit denen ökologische oder soziale Merkmale beworben werdenArtikel 33 - Abschnitt Beschränkungen hinsichtlich der Methoden und Daten bei Finanzprodukten, mit denen ökologische oder soziale Merkmale beworben werdenArtikel 34 - Abschnitt Sorgfaltspflicht bei Finanzprodukten, mit denen ökologische oder soziale Merkmale beworben werdenArtikel 35 - Abschnitt Mitwirkungspolitik bei Finanzprodukten, mit denen ökologische oder soziale Merkmale beworben werdenArtikel 36 - Abschnitt Bestimmter Referenzwert bei Finanzprodukten, mit denen ökologische oder soziale Merkmale beworben werden
Artikel 37 - Offenlegung von Produktinformationen für Finanzprodukte, mit denen nachhaltige Investitionen angestrebt werden, auf der InternetseiteArtikel 38 - Abschnitt Zusammenfassung bei Finanzprodukten, mit denen nachhaltige Investitionen angestrebt werdenArtikel 39 - Abschnitt Keine erhebliche Beeinträchtigung des nachhaltigen Investitionsziels bei Finanzprodukten, mit denen nachhaltige Investitionen angestrebt werdenArtikel 40 - Abschnitt Nachhaltiges Investitionsziel des Finanzprodukts bei Finanzprodukten, mit denen nachhaltige Investitionen angestrebt werdenArtikel 41 - Abschnitt Anlagestrategie bei Finanzprodukten, mit denen nachhaltige Investitionen angestrebt werden Q&AArtikel 42 - Abschnitt Aufteilung der Investitionen bei Finanzprodukten, mit denen nachhaltige Investitionen angestrebt werdenArtikel 43 - Abschnitt Überwachung des nachhaltigen Investitionsziels bei Finanzprodukten, mit denen nachhaltige Investitionen angestrebt werdenArtikel 44 - Abschnitt Methoden bei Finanzprodukten, mit denen nachhaltige Investitionen angestrebt werdenArtikel 45 - Abschnitt Datenquellen und -verarbeitung bei Finanzprodukten, mit denen nachhaltige Investitionen angestrebt werdenArtikel 46 - Abschnitt Beschränkungen hinsichtlich der Methoden und Daten bei Finanzprodukten, mit denen nachhaltige Investitionen angestrebt werdenArtikel 47 - Abschnitt Sorgfaltspflicht bei Finanzprodukten, mit denen nachhaltige Investitionen angestrebt werdenArtikel 48 - Abschnitt Mitwirkungspolitik bei Finanzprodukten, mit denen nachhaltige Investitionen angestrebt werdenArtikel 49 - Abschnitt Erreichung des nachhaltigen Investitionsziels bei Finanzprodukten, mit denen nachhaltige Investitionen angestrebt werden
Artikel 50 - Anforderungen an die Darstellung und den Inhalt von regelmäßigen Berichten für Finanzprodukte, mit denen ökologische oder soziale Merkmale beworben werdenArtikel 51 - Erreichung der mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen oder sozialen MerkmaleArtikel 52 - Hauptinvestitionen für Finanzprodukte, mit denen ökologische oder soziale Merkmale beworben werdenArtikel 53 - Vermögensallokation bei Finanzprodukten, mit denen ökologische oder soziale Merkmale beworben werdenArtikel 54 - Anteil der Investitionen in verschiedenen Sektoren und Teilsektoren der WirtschaftArtikel 55 - Informationen über Investitionen in ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten für Finanzprodukte, die ökologische Merkmale bewerben Q&AArtikel 56 - Informationen zu Finanzprodukten, mit denen soziale Merkmale beworben werdenArtikel 57 - Nachhaltigkeitsleistung des Index, der als Referenzwert für ökologische oder soziale Merkmale bestimmt ist
Artikel 58 - Anforderungen an die Darstellung und den Inhalt von regelmäßigen Berichten für Finanzprodukte, mit denen nachhaltige Investitionen angestrebt werdenArtikel 59 - Erreichung des nachhaltigen Investitionsziels des FinanzproduktsArtikel 60 - Hauptinvestitionen bei Finanzprodukten, mit denen nachhaltige Investitionen angestrebt werdenArtikel 61 - Anteil der nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen bei Finanzprodukten, mit denen nachhaltige Investitionen angestrebt werdenArtikel 62 - Informationen über nachhaltige Investitionen in Finanzprodukte, mit denen nachhaltige Investitionen angestrebt werden Q&AArtikel 63 - Nachhaltigkeitsleistung des Index, der als Referenzwert für das nachhaltige Investitionsziel bestimmt wurde
Artikel 65 - Finanzprodukte mit einer oder mehreren zugrunde liegenden Anlageoptionen, die zu einer Einstufung als Finanzprodukt mit beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmalen führen Q&AArtikel 66 - Finanzprodukte mit zugrunde liegenden Anlageoptionen, mit denen ausnahmslos nachhaltige Investitionen angestrebt werdenArtikel 67 - Informationen über zugrunde liegende Anlageoptionen, mit denen nachhaltige Investitionen angestrebt werden, die jedoch selbst keine Finanzprodukte darstellen
ANHANG I Q&AANHANG II Q&AANHANG III Q&AANHANG IV Q&AANHANG V Q&A