Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft

Fassung vom: 20/02/2023
Änderungen
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Artikel 29 - Delegierte Verordnung 2022/1288

Artikel 29

Abschnitt „Aufteilung der Investitionen“ bei Finanzprodukten, mit denen ökologische oder soziale Merkmale beworben werden

In dem in Artikel 24 Buchstabe e genannten Abschnitt „Aufteilung der Investitionen“ der Internetseite machen die Finanzmarktteilnehmer die in Artikel 14 genannten Angaben und unterscheiden dabei zwischen direkten Risikopositionen in Unternehmen, in die investiert wird, und allen anderen Arten von Risikopositionen gegenüber diesen Unternehmen.