Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft

Fassung vom: 20/02/2023
Änderungen
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Artikel 32 - Delegierte Verordnung 2022/1288

Artikel 32

Abschnitt „Datenquellen und -verarbeitung“ bei Finanzprodukten, mit denen ökologische oder soziale Merkmale beworben werden

In dem in Artikel 24 Buchstabe h genannten Abschnitt „Datenquellen und -verarbeitung“ der Internetseite erläutern die Finanzmarktteilnehmer Folgendes:

a) 

die Datenquellen, die verwendet werden, um die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale zu erreichen,

b) 

die zur Sicherung der Datenqualität getroffenen Maßnahmen,

c) 

die Art und Weise der Datenverarbeitung,

d) 

den Anteil der Daten, der geschätzt wird.