Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft

Fassung vom: 20/02/2023
Änderungen
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Artikel 11 - Delegierte Verordnung 2022/1288

Artikel 11

Erklärung von Finanzberatern, dass sie in ihrer Versicherungs- oder Anlageberatung die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigen

(1)  
Die in Artikel 2 Nummer 11 Buchstaben a und b der Verordnung (EU) 2019/2088 genannten Finanzberater, die Artikel 4 Absatz 5 Buchstabe a der Verordnung anwenden, veröffentlichen die in Artikel 4 Absatz 5 Buchstabe a der Verordnung genannten Informationen in einem gesonderten Abschnitt mit der Überschrift „Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Versicherungsberatung“ auf ihrer Internetseite.
(2)  
Die in Artikel 2 Nummer 11 Buchstaben c bis f der Verordnung (EU) 2019/2088 genannten Finanzberater, die Artikel 4 Absatz 5 Buchstabe a der Verordnung anwenden, veröffentlichen die in Artikel 4 Absatz 5 Buchstabe a der Verordnung genannten Informationen in einem gesonderten Abschnitt mit der Überschrift „Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlageberatung“ auf ihrer Internetseite.
(3)  

Die in den Absätzen 1 und 2 genannte Erklärung und genannten Informationen enthalten Einzelheiten zu dem Verfahren, das die Finanzberater bei der Auswahl der Finanzprodukte, zu denen sie beraten, anwenden, einschließlich aller folgenden Angaben:

a) 

wie die Finanzberater die von den Finanzmarktteilnehmern gemäß der vorliegenden Verordnung veröffentlichten Informationen verwenden,

b) 

ob die Finanzberater Finanzprodukte auf der Grundlage der in Anhang I Tabelle 1 aufgeführten Indikatoren und etwaiger zusätzlicher Indikatoren einstufen und auswählen, sowie gegebenenfalls eine Beschreibung der verwendeten Einstufungs- und Auswahlmethode,

c) 

etwaige Kriterien oder Schwellenwerte auf der Grundlage der in Anhang I Tabelle 1 aufgeführten wichtigsten nachteiligen Auswirkungen, die bei der Auswahl von Finanzprodukten oder der Beratung zu diesen Produkten verwendet werden.