Artikel 12
Erklärung von Finanzmarktteilnehmern, dass sie nachteilige Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren nicht berücksichtigen
Die Erklärung nach Absatz 1 muss alles Folgende enthalten:
eine deutlich sichtbare Erklärung, dass der Finanzmarktteilnehmer nachteilige Auswirkungen seiner Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren nicht berücksichtigt,
die Gründe, warum der Finanzmarktteilnehmer nachteilige Auswirkungen seiner Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren nicht berücksichtigt, und gegebenenfalls Informationen darüber, ob der Finanzmarktteilnehmer beabsichtigt, solche nachteiligen Auswirkungen unter Bezugnahme auf die in Anhang I Tabelle 1 aufgeführten Indikatoren zu berücksichtigen, und wenn ja, wann.