Aktualisiert 22/01/2025
In Kraft seit 17/02/2016

Ursprungsrechtsakt
Referenzstellen (5)
09/01/2024
EBA/RTS/2024/01, EBA/ITS/2024/01
Finaler Entwurf veröffentlicht
30/05/2023
EBA/CP/2023/10
Konsultation veröffentlicht
28/01/2016
Delegierte Verordnung 2016/98 veröffentlicht im ABl.
19/12/2014
EBA/RTS/2014/16 and EBA/ITS/2014/07
Finaler Entwurf veröffentlicht
03/07/2014
EBA/CP/2014/12
Konsultation veröffentlicht

Delegierte Verordnung 2016/98

Delegierte Verordnung (EU) 2016/98 der Kommission vom 16. Oktober 2015 zur Ergänzung der Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Festlegung der allgemeinen Bedingungen für die Arbeitsweise der Aufsichtskollegien (Text von Bedeutung für den EWR)

Erwägungsgründe
Artikel 2 - Erstellung der Übersicht über eine Gruppe von InstitutenArtikel 3 - Benennung der Mitglieder und Beobachter eines KollegiumsArtikel 4 - Mitteilung der Einrichtung und Zusammensetzung eines KollegiumsArtikel 5 - Abschluss der schriftlichen Koordinierungs- und KooperationsvereinbarungenArtikel 6 - Teilnahme an Sitzungen und Tätigkeiten des KollegiumsArtikel 7 - Übertragung von Aufgaben und ZuständigkeitenArtikel 8 - Informationsaustausch zwischen den Mitgliedern des Kollegiums und einer Gruppe von Instituten
Artikel 9 - Allgemeine Bedingungen für den Informationsaustausch zwischen der konsolidierenden Aufsichtsbehörde und den Mitgliedern des KollegiumsArtikel 10 - Informationsaustausch für die Durchführung von Risikobewertungen von Gruppen und zur Herbeiführung gemeinsamer EntscheidungenArtikel 11 - Informationsaustausch in Bezug auf die laufende Überprüfung der Erlaubnis zur Verwendung interner Ansätze und nicht wesentlicher Erweiterungen und Änderungen interner ModelleArtikel 12 - Informationsaustausch über Frühwarnsignale, potenzielle Risiken und SchwachstellenArtikel 13 - Informationsaustausch in Bezug auf die Nichterfüllung und SanktionenArtikel 14 - Informationsaustausch für die Bewertung des GruppensanierungsplansArtikel 15 - Informationsaustausch in Bezug auf Vereinbarungen über gruppeninterne finanzielle UnterstützungArtikel 16 - Erstellung und Aktualisierung des aufsichtlichen Prüfungsprogramms des Kollegiums
Artikel 17 - Schaffung eines Rahmens des Kollegiums für KrisensituationenArtikel 18 - Allgemeine Bedingungen für den Informationsaustausch in einer KrisensituationArtikel 19 - Koordinierung der aufsichtlichen Bewertung einer KrisensituationArtikel 20 - Koordinierung der aufsichtlichen Reaktion auf eine KrisensituationArtikel 21 - Überwachung der Umsetzung der koordinierten aufsichtlichen Reaktion auf eine KrisensituationArtikel 22 - Koordinierung der externen Kommunikation in einer Krisensituation
Artikel 28 - Allgemeine Bedingungen für den Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden des Herkunftsmitgliedstaats und den Mitgliedern des KollegiumsArtikel 29 - Informationsaustausch für die Ergebnisse des Verfahrens der aufsichtlichen Überprüfung und BewertungArtikel 30 - Informationsaustausch für die Bewertung des SanierungsplansArtikel 31 - Erstellung und Aktualisierung des aufsichtlichen Prüfungsprogramms des Kollegiums
Artikel 32 - Schaffung eines Rahmens des Kollegiums für KrisensituationenArtikel 33 - Allgemeine Bedingungen für den Informationsaustausch in einer KrisensituationArtikel 34 - Koordinierung der aufsichtlichen Bewertung einer KrisensituationArtikel 35 - Koordinierung der aufsichtlichen Reaktion auf eine KrisensituationArtikel 36 - Überwachung der Umsetzung der koordinierten aufsichtlichen Reaktion auf eine KrisensituationArtikel 37 - Koordinierung der externen Kommunikation in einer KrisensituationArtikel 38 - Inkrafttreten