Aktualisiert 22/01/2025
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
Änderungen
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Artikel 38 - Delegierte Verordnung 2016/98

Artikel 38

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 16. Oktober 2015

Für die Kommission

Der Präsident

Jean-Claude JUNCKER