Aktualisiert 16/09/2024
In Kraft seit 30/03/2017

Fassung vom: 10/03/2017
Referenzstellen (8)
10/03/2017
Delegierte Verordnung 2017/390 veröffentlicht im ABl.
15/12/2015
EBA/RTS/2015/10
Finaler Entwurf veröffentlicht
27/02/2015
EBA/CP/2015/02
Konsultation veröffentlicht
Suche im Rechtsakt

Delegierte Verordnung 2017/390

Delegierte Verordnung (EU) 2017/390 der Kommission vom 11. November 2016 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für bestimmte aufsichtsrechtliche Anforderungen an Zentralverwahrer und benannte Kreditinstitute, die bankartige Nebendienstleistungen anbieten (Text von Bedeutung für den EWR)

Erwägungsgründe
Artikel 1 - Überblick über die Eigenkapitalanforderungen für einen ZentralverwahrerArtikel 2 - Bedingungen für KapitalinstrumenteArtikel 3 - Höhe der Eigenkapitalanforderungen für ZentralverwahrerArtikel 4 - Höhe der Eigenkapitalanforderungen für operationelle, rechtliche und VerwahrrisikenArtikel 5 - Höhe der Eigenkapitalanforderungen für das AnlagerisikoArtikel 6 - Eigenkapitalanforderungen für das GeschäftsrisikoArtikel 7 - Eigenkapitalanforderungen für die Abwicklung oder Umstrukturierung
Artikel 9 - Allgemeine Regeln für Sicherheiten und sonstige gleichwertige FinanzmittelArtikel 10 - Sicherheiten für die Zwecke von Artikel 59 Absatz 3 Buchstabe d und Artikel 59 Absatz 4 Buchstabe d der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 Q&AArtikel 11 - Sonstige Sicherheiten Q&AArtikel 12 - Bewertung von SicherheitenArtikel 13 - SicherheitsabschlägeArtikel 14 - Konzentrationsgrenzen der SicherheitenArtikel 15 - Sonstige gleichwertige FinanzmittelArtikel 16 - Sonstige gleichwertige Finanzmittel für Risikopositionen in interoperablen Verbindungen
Artikel 17 - Allgemeine Bestimmungen
Artikel 18 - Kreditrisikomanagementrahmen
Artikel 29 - Allgemeine Regeln für das Liquiditätsrisiko
ANHANG