Aktualisiert 23/11/2024
In Kraft

Fassung vom: 01/09/2024
Änderungen
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Artikel 22 - Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680/2014

Artikel 22

Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680/2014

Die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680/2014 wird aufgehoben.

Bezugnahmen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung.